Die Sistierung bezeichnet das Ruhen der Versicherungsdeckung über eine bestimmte Zeit.
Versicherte, die an mehr als 60 aufeinanderfolgenden Tagen Militärdienst leisten, können die Grundversicherung gegen einen entsprechenden Nachweis während der Dienstzeit sistieren. Der Versicherte ist von der Prämienzahlung befreit, wenn mindestens 8 Wochen vor Beginn des Dienstes dem Versicherer Meldung erstattet wird.
Falls während dem Dienst trotzdem Prämien bezahlt werden, kann der Nachweis nachträglich bei der Krankenkasse eingereicht werden. Die Versicherten erhalten dann eine Rückerstattung.
Bei einem längeren Auslandaufenthalt können bei einigen Krankenkassen nicht benötigte Zusatzversicherungen sistiert werden. Erkundigen Sie sich aber vorher, ob die Reaktivierung der Zusatzversicherung nach der Rückkehr ohne Risikoprüfung (Gesundheitsfragen) möglich ist!