Informationen zur Prämienverbilligung 2011 im Kanton Waadt

Bemessungsgrundlage:

Steuerveranlagung 2010, Einkommen 2009.

Massgebendes Einkommen:

Nettoeinkommen gemäss Steuererhebung (Chiffre 650) + 5% des Vermögens, welches
CHF 100'000 (Verheiratete und Alleinstehende mit Kindern), bzw.
CHF 50'000 (Alleinstehende)
übersteigt.

Pro Kind bis zu 18 Jahren und für Junge Erwachsene (19-25 Jahre) in Ausbildung wird vom massgebenden Einkommen ein Abzug von CHF 7'000 gemacht.

Einkommensgrenzen:
Verheiratete und Alleinstehende mit Kindern: CHF 65'000 (maximal)
Alleinstehende: CHF 32'000 (maximal)

Jährliche Prämienverbilligung 2011:

Der Kanton gewährt die maximale Prämienverbilligung für massgebende Einkommen bis CHF 20'000 (Verheiratete und Alleinstehende mit Kindern), bzw. CHF 17'000 (Alleinstehende).

Maximale Prämienverbilligung pro Monat:
CHF 290 (Erwachsene)
CHF 290 (Junge Erwachsene 19-25 Jahre)
CHF 90 (Kinder)

Der Kanton gewährt die minimale Prämienverbilligung für massgebende Einkommen von CHF 65'000 (Verheiratete und Alleinstehende mit Kindern), bzw. CHF 32'000 (Alleinstehende).

Minimale Prämienverbilligung pro Monat:
CHF 20 (Erwachsene)
CHF 10 (Junge Erwachsene 19-25 Jahre)
CHF 10 (Junge Erwachsene 19-25 in Ausbildung)
CHF 10 (Kinder)

Zwischen diesen zwei Limiten wird die Prämienverbilligung nach einer mathematischen Formel berechnet.

Junge Erwachsene (19-25 Jahre) in Ausbildung geben den Eltern Anspruch auf eine Prämienverbilligung wie für Kinder unter 18 Jahren. Sie selber haben Anspruch auf eine Prämienverbilligung gemäss dem Einkommen der Eltern.
Für finanziell unabhängige junge Erwachsene (19-25 Jahre) gelten die Bedingungen abhängig von ihrer persönlichen Situation (Alleinstehende: Limite für Alleinstehende; Verheiratete, mit Kindern: Limite für Verheiratete)

Bezüger von Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe erhalten 100% der Prämie, aber maximal die, von der Regierung festgesetzte, kantonale Richtprämie vergütet.

Die Regierung hat die Richtprämie fürs Jahr 2011 wie folgt festgesetzt:
Region 1
CHF 422 (Erwachsene)
CHF 400 (Junge Erwachsene 19-25 Jahre)
CHF 104 (Kinder)

Region 2
CHF 394 (Erwachsene)
CHF 370 (Junge Erwachsene 19-25 Jahre)
CHF 97 (Kinder)

AHV- / IV-Rentenbezüger erhalten 100% der Prämie, aber maximal die, vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) festgesetzte, regionale Richtprämie vergütet.

Das BAG hat folgende Referenzprämie für das Jahr 2011 festgelegt:

Region 1
CHF 410 (Erwachsene)
CHF 381 (Junge Erwachsene 19-25 Jahre)
CHF 100 (Kinder)

Region 2
CHF 378 (Erwachsene)
CHF 352 (Junge Erwachsene 19-25 Jahre)
CHF 93 (Kinder)

Bezüger von Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe erhalten 100% der Prämie erstattet, solange diese die festgelegte Referenzprämie des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) nicht überschreitet.

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