Informationen zur Prämienverbilligung 2011 im Kanton Luzern

Bemessungsgrundlage:

Steuerwerte der letzten rechtskräftigen Steuerveranlagung gemäss kantonalem Steuergesetz. Massgebend sind die Verhältnisse am 1.1. des Anspruchjahres 2010.

Massgebendes Einkommen:
100% des steuerbaren Einkommens + 10% des steuerbaren Vermögens

Jährliche Prämienverbilligung:

Regionale Durchschnittsprämien:

Region 1 Region 2 Region 3
Erwachsene ab 26 Jahren 3948.- 3684.- 3540.-
Junge Erwachsene 19-25 Jahre 3432.- 3192.- 3048.-
Kinder bis und mit 18 Jahre 948.- 876.- 828.-

Region 1: Ebikon, Emmen, Horw, Kriens, Luzern
Region 2: Adligenswil, Buchrain, Dierikon, Eich, Malters, Meggen, Meierskappel, Neuenkirch, Nottwil, Oberkirch, Root, Rothenburg, Ruswil, Schenkon, Sempach, Sursee, Udligenswil, Werthenstein, Wolhusen
Region 3: übrige Gemeinden

Prämienverbilligung = Richtprämien - 16,5% des massgebenden Einkommens

Bei den Eltern lebende Kinder sowie junge Erwachsene in Ausbildung haben Anspruch auf die Hälfte der Richtprämie, sofern das Einkommen der Eltern CHF 100‘000 nicht übersteigt.

Beiträge unter CHF 300 werden nicht ausbezahlt. Die maximale Verbilligung entspricht der Richtprämie.

Ergänzungsleistung und Sozialbezüger erhalten die maximale Richtprämie für das entsprechende Jahr.

Zurück