Bemessungsgrundlage: Persönliche und finanzielle Verhältnisse am 1. Januar des Anmeldungsjahres. Bemessungsperiode: letzte definitive Steuerveranlagung.
Die Anmeldung muss im Vorjahr - zum Jahr der Prämienverbilligung - bis am 31. Mai auf der SVA-Gemeindezweigstelle eingereicht werden (d.h. bis 31. Mai 2010 für die Geltendmachung der Prämienverbilligung im Jahr 2011).
Massgebendes Einkommen:
Steuerbares Einkommen + 20% des steuerbaren Vermögens (kantonale Steuern)
Jährliche Prämienverbilligung:
Jahres-Richtprämien:
CHF 3200 (Erwachsene)
CHF 3200 (Junge Erwachsene 19-25 Jahre in Ausbildung)
CHF 900 (Kinder)
Berechnung:
Richtprämien (kumulierte Werte aller Familienmitglieder)
- Prämiengrenze (11%) des massgebenden Einkommens
= Prämienverbilligung
Besteht aufgrund der Berechnung ein Verbilligungsanspruch, erhalten Kinder und junge Erwachsene von 19-25 Jahren in Ausbildung mindestens die Hälfte der im Anmeldungsjahr bezahlten Grundversicherungsprämie.
EL-Bezüger erhalten die vom BAG festgelegte Durchschnittsprämie für EL-Bezüger im Kanton Aargau. Sozialhilfeempfänger erhalten die volle Prämienverbilligung (auf Antrag der Gemeinde).