Die Krankenkassen sind verpflichtet die Regioneneinteilung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zu übernehmen. Diese sieht in folgenden Kantonen drei Prämienregionen vor: Bern, Graubünden, Luzern, St. Gallen, Waadt und Zürich. In diesen Kantonen gibt es zwei Prämienregionen: Basel-Land, Freiburg, Schaffhausen, Tessin und Wallis. Das BAG hat für alle Kassen einheitlich festgelegt, welche Orte diese Prämienregionen umfassen.
In allen übrigen Kantonen gibt es nur eine Prämienregion. Die Krankenkassen können auch in Kantonen, in denen das BAG mehrere Prämienregionen vorsieht, eine einzige Prämienregion führen.