Krankenkassenwechsel
Die Krankenkasse kann nur gewechselt werden, wenn alle Prämienrechnungen und Kostenbeteiligungen beglichen sind. Gibt es offene Rechnungen, bleiben Sie bei der bisherigen Krankenkasse versichert, auch wenn Sie sich schon bei einer anderen Kasse angemeldet haben.
Kostenübernahme
Bis anhin verhängte die Grundversicherung einen Leistungsaufschub, wenn die Versicherten ihre Prämienrechnungen und Kostenbeteiligungen nicht bezahlten. Sie bezahlte die Rechnungen erst, sobald die ausstehenden Zahlungen beglichen waren.
Seit dem 1. Januar 2012 gilt diese Regelung nicht mehr. Die Versicherten bekommen Krankenkassenleistungen, auch wenn sie den Zahlungen nicht nachkommen. Einzig Personen, die in einem Kanton mit einer schwarzen Liste von Krankenkassenschuldnern wohnen, sind von dieser Regelung ausgenommen. Es handelt sich dabei um die Kantone Solothurn, Luzern, Zug, Tessin, Thurgau und Schaffhausen. Bewohner dieser Kantone werden nur im Notfall behandelt, wenn sie die Rechnungen der Krankenkasse nicht bezahlt haben. Alle anderen Kantone haben den Leistungsaufschub abgeschafft. Die Halbkantone Basel-Land und Appenzell-Innerrhoden prüfen noch, ob sie Listen mit Krankenkassenschuldnern einführen wollen.
Wer in der Zusatzversicherung die Prämien und die Kostenbeteiligungen nicht bezahlt und Leistungen bezieht, muss die Rechnungen selbst begleichen. Die Zusatzversicherung übernimmt rückwirkend keine Leistungen.
* Quelle:
www.schuldeninfo.ch (Stand: 08.08.2012)