Nicht-Pflichtmedikamente

Die Liste der Nicht-Pflichtmedikamente enthält Arzneimittel, die nicht durch die obligatorische Grundversicherung gedeckt werden. Zusatzversicherungen können diese aber übernehmen. Ob ein Arzneimittel von einer bestimmten ambulanten Zusatzversicherung übernommen wird, steht in deren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).

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