Neuaufnahme

Gemeint ist der Eintritt eines Versicherten in eine neue Krankenkasse oder der Wechsel des Versicherten in einen neuen Versicherungszweig.

Alle Krankenkassen sind verpflichtet, jede Person, die das wünscht, in ihre Grundversicherung aufzunehmen. Sie darf dabei keinen Vorbehalt anbringen.

Beim Wechsel des Versicherten in einen neuen Versicherungszweig mit besserer Deckung kann die Kasse einen Vorbehalt geltend machen (z.B. Wechsel von einer Halbprivat- in eine Privat-Spitalversicherung).

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