Das Krankentaggeld ersetzt den Lohnausfall durch Arbeitsunfähigkeit infolge eines Unfalles, Krankheit oder Mutterschaft. Viele Arbeitnehmer sind schon durch den Betrieb ausreichend versichert. Arbeitnehmer, die keiner solchen Kollektivversicherung angehören (wie z.B. selbständig Erwerbende oder Hausfrauen) können gegen eine Prämie eine freiwillige Taggeldversicherung abschliessen:
Krankentaggeld nach KVG
Gesetzliche Grundlage dieser Taggeldversicherung ist das
Krankenversicherungsgesetz (KVG). Beitrittswillige müssen von der Krankenkasse in die Taggeldversicherung nach KVG aufgenommen werden, für die Aufnahme in die Versicherung muss der Versicherte jedoch Gesundheitsfragen beantworten.
Vorbehalte für bestehende Krankheiten dürfen von der Krankenkasse aber längstens fünf Jahre angebracht werden. Kollektivversicherungen sind möglich.
Weitere Merkmale der Krankentaggeldversicherung nach KVG: Männer und Frauen bezahlen die gleichen Prämien. Die Arbeitsunfähigkeit infolge Mutterschaft ist bei rechtzeitigem Abschluss (mindestens 270 Tage vor der Geburt) gedeckt.
Einige Krankenkassen bieten jedoch bei der Taggeldversicherung nach KVG nur eine ungenügende Höhe des maximalen Taggeldes an.
Krankentaggeld nach VVG
Gesetzliche Grundlage dieser Taggeldversicherung ist das
Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG). Die Krankenkassen können bei Taggeldversicherungen nach VVG die Aufnahme eines Interessenten ablehnen (Vertragsfreiheit) und die Prämien abhängig von Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand, sowie weiteren Kriterien gestalten.
Die Arbeitsunfähigkeit infolge Mutterschaft ist oft nur gegen eine zusätzliche Prämie versicherbar. Für Hausfrauen sind die angebotenen Produkte oft ungeeignet, weil einige Krankenkassen einen Erwerbsausfallnachweis voraussetzen.