Kostenbeteiligung in der Grundversicherung

Wenn Leistungen für Arzt, Spital oder Medikamente erbracht werden, müssen sich Versicherte an diesen Kosten beteiligen.  Die Beteiligung besteht aus einem im Voraus festgelegten Betrag, der sogenannten Franchise sowie einem zusätzlichen Selbstbehalt von 10 Prozent.
 

Die Franchise muss pro Kalenderjahr nur einmal bezahlt werden und beträgt für Erwachsene mindestens CHF 300.

Bei Mutterschaft wird keine Franchise fällig (sofern keine Komplikationen auftreten). Das Gleiche gilt bei Unfällen (Nichtberufsunfälle eingeschlossen), wenn der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber gegen Unfall versichert ist (UVG-versichert).

Beispiel

Ein Versicherter hat eine Franchise von CHF 300 und in einem Kalenderjahr Kosten für Arzt und Medikamente von CHF 2400:

Arztrechnungen


a) Dr. Müller CHF 1300
b) Dr. Meier CHF 700
c) Medikamente
Generika
Originalmedikamente

CHF
CHF

200
200

Total CHF 2400

Krankenkassenabrechnung


Ihre medizinischen Kosten: CHF 2400
- Franchise CHF 300
Zwischensumme für Selbstbehalt CHF 2100
-
-
-
10% der Arztrechnungen*
10% der Generika
20% des Originalmedikamentes
CHF
CHF
CHF
170
20
40

Die Krankenkasse übernimmt CHF 1870

* Annahme: Die Arztrechnungen konsumieren die Franchise von 300 Franken. Das heisst: Der Selbstbehalt von 20% für die Originalmedikamente kommt voll zum Tragen.

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