Kostenbeteiligung bei Spital-Zusatzversicherungen

Spital-Zusatzversicherungen können wahlweise mit oder ohne Kostenbeteiligung - auch Selbstbehalt genannt - abgeschlossen werden. Die Bereitschaft, sich an den Arzt-, Spital- oder Medikamentenkosten zu beteiligen, honorieren die Krankenkassen mit Prämienrabatten.
Die Kostenbeteilungung muss nur einmal pro Kalenderjahr bezahlt werden.

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