Die
obligatorische Grundversicherung übernimmt abzüglich der
Kostenbeteiligung (= Franchise plus Selbstbehalt) die vollen Kosten für den stationären Aufenthalt auf der allgemeinen Abteilung eines Spitals, das auf der Spitalliste des Wohnkantons eines Versicherten aufgeführt ist. Die Spitalliste eines Kantons kann inner- und ausserkantonale Spitäler umfassen.