Der Arzt (Leistungserbringer) muss den Patienten informieren, wie weit die Grundversicherung die Leistungen deckt. Aber auch der Patient behält eine Eigenverantwortung, indem er sich von der Krankenkasse im Falle von Unsicherheiten informieren lässt. Eine schriftliche Auskunft bei der Kasse empfiehlt sich besonders vor Therapien.