Hotelversicherung

Die meisten Krankenkassen bieten neben den üblichen Spitalzusatzversicherungen auch so genannte Hotelversicherungen an. Diese sind für Personen gedacht, denen ein höherer Komfort im Spital wichtig ist, die sich aber die Prämien für die private bzw. halbprivate Abteilung nicht leisten können oder wollen.

Patienten mit einer Hotelversicherung werden in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht, verfügen jedoch nicht über die freie Arztwahl. Zusammengefasst kombiniert die Hotelversicherung den Komfort einer Privat- bzw. Halbprivatversicherung mit den ärztlichen Leistungen der allgemeinen Abteilung.

Kann das Spital dem Patienten kein Ein- bzw. Zweibettzimmer anbieten, zahlt die Versicherung in der Regel eine finanzielle Entschädigung.
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