Franchise

Wenn Leistungen für Arzt, Spital oder Medikamente erbracht werden, müssen sich Versicherte an diesen Kosten beteiligen. Die Beteiligung besteht aus einem im Voraus festgelegten Betrag, der so genannten Franchise sowie einem zusätzlichen Selbstbehalt von 10 Prozent. 

Die Franchise muss pro Kalenderjahr nur einmal bezahlt werden und beträgt für Erwachsene mindestens CHF 300. 

Bei Mutterschaft wird keine Franchise fällig (sofern keine Komplikationen auftreten). Das Gleiche gilt bei Unfällen (Nichtberufsunfälle eingeschlossen), wenn der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber gegen Unfall versichert ist (UVG-versichert).

Gesetzliche Franchise
Für Erwachsene beträgt die ordentliche resp. gesetzliche Franchise CHF 300, für Kinder CHF 0.

Wählbare Franchise
Die Franchise kann von den Versicherten freiwillig erhöht werden, um in den Genuss eines Prämienrabatts zu kommen:

Altersgruppe Wahlfranchise Maximalrabatt
Kinder bis 18 Jahre 100 CHF 70 pro Jahr
200 CHF 140 pro Jahr
300 CHF 210 pro Jahr
400 CHF 280 pro Jahr
500 CHF 350 pro Jahr
600 CHF 420 pro Jahr
Erwachsene 500 CHF 140 pro Jahr
1000 CHF 490 pro Jahr
1500 CHF 840 pro Jahr
2000 CHF 1190 pro Jahr
2500 CHF 1540 pro Jahr

 

In jedem Fall darf die reduzierte Prämie nicht kleiner sein als 50% der Grundprämie (Franchise 300/0, mit Unfall). Dies gilt auch für alternative Versicherungsmodelle.

Beispiel:

Franchise   Prämie   effektiver Jahresrabatt
Grundfranchise   300 200.00 CHF 0
Wahlfranchisen   500 186.70 CHF 160
1000 153.30 CHF 560
1500 120.00 CHF 960
2000 100.00 CHF 1200 (50%-Regel)
2500 100.00 CHF 1200 (50%-Regel)

 

Es liegt im Ermessen der einzelnen Kassen, ob sie alle Franchisenstufen anbieten. Es ist daher möglich, dass Sie nicht bei allen Kassen alle neuen Franchisenstufen im Angebot finden.

Beispiel:
Kasse A bietet alle Franchisenstufen an (300, 500, 1000, 1500, 2000, 2500).
Kasse B bietet nur die Grundfranchise (300) und zwei Wahlfranchisen (1000, 2500) an.

Ändern der Franchise
Senkung der Franchise: Der Wechsel zu einer tieferen Franchise ist jeweils auf Beginn eines Kalenderjahres möglich. Die gewünschte tiefere Franchise muss der Krankenkasse bis zum 30. November resp. bis zum letzten Arbeitstag im November schriftlich mitgeteilt werden (Eintreffen des Briefes beim Versicherer).

Erhöhung der Franchise: Die Wahl einer höheren Franchise kann jeweils auf den Beginn eines Kalenderjahres erfolgen. Die gewünschte höhere Franchise muss der Krankenkasse bis zum 31. Dezember (Feiertage beachten) resp. bis zum letzten Arbeitstag im Dezember schriftlich mitgeteilt werden (Eintreffen des Briefes beim Versicherer).

 

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