Bundesamt für Privatversicherungen (BPV)

Das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) ist die Aufsichtsbehörde, welche bis zum 31. Dezember 2008 für die privaten Versicherungen zuständig war. Im Bereich der Krankenversicherung war das BPV zuständig für rechtliche Fragen zu freiwilligen Versicherungszusätzen (Zusatzversicherungen) und Bewilligungsinstanz für deren Prämien und Leistungen.

Seit dem 1. Januar 2009 ist die staatliche Aufsicht über die Versicherungsunternehmen, Banken und weitere Finanzintermediäre in der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) zusammengefasst.

 

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