Seit Januar 2004 ist das BAG Aufsichtsbehörde unter anderem über die soziale Krankenversicherung (Grundversicherung)
sowie Bewilligungsinstanz für die Prämien und Leistungen der obligatorischen Grundversicherung. Das BAG Übernimmt die frühere Tätigkeit im Krankenversicherungsbereich des Bundesamtes für Sozialversicherungen ( BSV).
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