Altersstufe

Grundversicherung

In der Grundversicherung gibt es laut Gesetz (KVG) drei Altersstufen.

  • Kind: Kinder bis und mit 18 Jahre (inkl. das Jahr, in dem sie den 18. Geburtstag feiern)
  • Junge Erwachsene: Junge Erwachsene vom 19. bis und mit dem 25. Lebensjahr. Junge Erwachsene erhalten bei praktisch allen Krankenkassen einen Prämienrabatt.
  • Erwachsene: Alle Erwachsenen ab dem 26. Lebensjahr.

Zusatzversicherung

Bei den Zusatzversicherungen wird häufig zwischen dem Lebens- und dem Eintrittsalter unterschieden.

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