Fragen zu Krankenkassen

  • Die angezeigte Prämie ist falsch!

    Ursache für eine Abweichung gegenüber Ihrer Grundversicherungsprämie können sein:

    • eine unterschiedliche Franchise,
    • eine unterschiedliche Unfalldeckung,
    • ein unterschiedliches Versicherungsmodell (Standard-Grundversicherung, Hausarzt, HMO etc.),
    • eine bereits von der Prämie abgezogene Prämienverbilligung oder
    • die bereits von der Prämie abgezogene Rückerstattung der Umwelt-Lenkungsabgabe.

    Sie können die Franchise und Unfalldeckung auf der Resultateseite verändern. Prämien der Hausarzt- und HMO-Modelle werden ausschliesslich auf Wunsch der jeweiligen Krankenkasse in den Vergleich aufgenommen. Es kann also vorkommen, dass Sie die Hausarzt- oder HMO-Prämie Ihrer Kasse nicht im Comparis-Vergleich finden.

    Mögliche Gründe für eine Prämienabweichung bei den Zusatzversicherungen:

    • Sie sind in einem Kollektivvertrag (Vergünstigung).
    • Sie haben ein Prämienmodell nach Eintrittsalterstarif und sind schon längere Zeit bei der gleichen Krankenkasse versichert.
    • Sie haben ein Modell mit Leistungsfreiheitsrabatt/Bonus: Werden Leistungen bezogen, steigt die Prämie. Werden keine Leistungen bezogen, sinkt sie.

    Selbstverständlich können auch uns Fehler unterlaufen. Falls keine der oben genannten Möglichkeiten zutrifft, klären wir die Sache gerne ab. Dazu benötigen wir:

    • die Angabe Ihres Wohnortes,
    • Ihren Jahrgang,
    • die betreffende Krankenkasse,
    • die Namen der betroffenen Zusatzversicherungsprodukte und
    • die abweichende Prämie (mit Angabe der zugehörigen Franchise und Unfalldeckung).

    Besten Dank für Ihre Mithilfe!

  • Könnte ich bei einer Erkrankung problemlos die Franchise im nächsten Jahr wieder senken?

    Die Franchise kann problemlos per Ende Jahr erhöht oder gesenkt werden: Bis zum 30. November (Eintreffen des Briefes beim Versicherer) muss die gewünschte Senkung der Franchise der Krankenkasse schriftlich mitgeteilt werden. Eine Erhöhung der Franchise teilen Sie der Kasse bis Ende Jahr mit.

  • Muss ich beim Abschluss der Grundversicherung Gesundheitsfragen beantworten?

    Nein! Jede Krankenkasse muss Sie vorbehaltlos in die obligatorische Grundversicherung aufnehmen, ungeachtet Ihres Alters oder Gesundheitszustandes. Füllen Sie darum den Fragebogen mit den Gesundheitsfragen nur aus, wenn Sie eine Zusatzversicherung abschliessen wollen.

  • Was leistet die Grundversicherung im Ausland?

    Leistungen werden nur für notfallmässige Behandlungen ausgerichtet. Im Ausland zahlt die obligatorische Grundversicherung maximal den doppelten Betrag, den die gleiche Behandlung in der Schweiz gekostet hätte. Innerhalb Europas genügt dies, in gewissen Überseegebieten, insbesonders in den USA, Kanada, Australien, Neuseeland und Japan, ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz aber unbedingt erforderlich.

    In der Schweiz Versicherte, die sich im EU- oder EFTA-Raum notfallmässig ärztlich behandeln lassen müssen:

    Eine vor Ort zuständige Krankenversicherung trägt die Kosten gemäss den vereinbarten Tarifen, die Versicherten übernehmen die dort gültige Kostenbeteiligung. Der zuständige ausländische Krankenversicherer rechnet diese Kosten über eine zentrale Stelle in der Schweiz mit der Schweizerischen Krankenkasse ab.

    Seit anfangs 2006 haben alle Versicherten in der Schweiz hierfür eine Versichertenkarte, die das Formular E111 überflüssig macht. Auf der Versichertenkarte in der Grösse einer Kreditkarte sind die administrativen Angaben, wie Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Versicherer und Versicherten-Nummer enthalten.

    Tipp: Bei Bedarf geeignete Zusatzversicherung oder separate Ferien- und Reiseversicherung abschliessen.

  • Welche Kündigungsfrist gilt?
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    Grundversicherung Kündigungsfristen für den Kassenwechsel:

    Für eine Kündigung per 31. Dezember muss das Kündigungsschreiben als eingeschriebener Brief bis zum 30. November resp. bis zum letzten Arbeitstag im November bei der bisherigen Krankenkasse eingetroffen sein. Diese Kündigungsfrist gilt unabhängig davon, ob die neue Prämie höher, tiefer oder gleich hoch ist.

    Für eine Kündigung per 30. Juni muss das Kündigungsschreiben als eingeschriebener Brief bis zum 31. März resp. bis zum letzten Arbeitstag im März bei der bisherigen Krankenkasse eingetroffen sein. Das gilt nur für Versicherte mit einer Franchise von CHF 300 (Kinder: CHF 0) und einer Standard-Grundversicherung (keine alternativen Versicherungsmodelle wie z.B. HMO oder Telmed). In allen anderen Fällen ist ein Wechsel einer neuen Krankenkasse jeweils erst auf Ende eines Kalenderjahres möglich.

    Hier klicken fürs vorbereitete Kündigungsschreiben:
    Grundversicherung (Word).

    Wenn Sie bei der bisherigen Krankenkasse eine Bonusversicherung abgeschlossen haben:
    Diese Versicherungen können erst fünf Jahre nach Abschluss auf das Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist gekündigt werden. Bei angekündigter Prämienerhöhung gilt die verkürzte Kündigungsfrist von einem Monat, allerdings geht die 5-jährige Vertragsdauer dieser Regelung vor.

    Zusatzversicherung Kündigungsfrist für den Kassenwechsel:

    Bei einer Prämienerhöhung: Es gelten die Bestimmungen in den Versicherungsbedingungen (z.B. ab Mitteilung 1 Monat oder bis Ende Jahr).

    Bei einer unveränderten Prämie: Die Kündigungsfristen sind in untenstehender Tabelle aufgeführt.

    Hier klicken fürs vorbereitete Kündigungsschreiben:
    Zusatzversicherung (Word).

    Tipps:
    • Kündigen Sie Ihre alte Zusatzversicherung erst, wenn von der neuen Kasse eine vorbehaltlose Aufnahmebestätigung vorliegt. Ansonsten wird empfohlen, nur die Grundversicherung zu kündigen.

      Die Krankenkassen können bei Anträgen auf Zusatzversicherungen einen zeitlich befristeten oder unbefristeten Vorbehalt anbringen, wenn sie den Antragssteller in gesundheitlicher Hinsicht als ein ungünstiges Risiko beurteilen. Dies bedeutet dann für den Versicherten, dass er keinen Anspruch auf Leistungen für die Behandlung der im Vorbehalt aufgeführten Krankheit hat.


    • Beantworten Sie die Fragen im Versicherungsantrag korrekt und vollständig.

      Die Krankenkassen haben das Recht, auch nachträglich Vorbehalte anzubringen, wenn sich herausstellt, dass jemand beim Ausfüllen des Versicherungsantrages unwahre oder unvollständige Angaben gemacht hat.


    Kündigungsfristen der Zusatzversicherungen, wenn keine Prämienerhöhung erfolgt ist:

    Krankenkasse Mindestvertragsdauer Kündigungsfrist
    Aerosana 2 Jahre 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
    Agrisano 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
    Aquilana 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
    Assura 5 Jahre 6 Monate, auf Ende Kalenderjahr
    Atupri 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
    Avanex 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
    Concordia 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
    CSS 3 Jahre 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
    Eidgenössische 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
    Galenos 6 Monate 3 Monate, auf Ende Juni oder Ende Kalenderjahr
    Groupe Mutuel 5 Jahre 6 Monate, auf Ende Kalenderjahr
    Helsana 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
    Hotela k.A. 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
    Innova 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
    Intras 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
    KK Malters 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
    KK Reg. Goms 3 Jahre 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
    KK Cervino 1 Jahr 6 Monate, auf Ende Kalenderjahr
    KLuG 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
    Kolping 1-2 Jahre, je nach Produkt 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
    KPT / CPT 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
    Maxi.ch 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
    Moove Sympany 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
    ÖKK 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
    Panorama 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
    Philos 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
    Progrès 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
    Provita 1 Jahr 1 Monat, auf Ende Kalenderjahr
    Rhenusana (BKK Heerbrugg) 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
    Sanitas 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
    Sansan 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
    Sodalis 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
    Sumiswalder KK 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
    Supra 5 Jahre 6 Monate, auf Ende Kalenderjahr
    Swica 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
    Visana 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
    Vivao Sympany 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
    Wincare 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
    Xundheit 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
  • Was sind die Leistungen bei den einzelnen Krankenkassen?

    Die Leistungen aus der obligatorischen Grundversicherung sind gesetzlich vorgeschrieben und bei allen Krankenkassen gleich. Hier finden Sie eine Übersicht der Leistungen. Sie finden bei comparis.ch neben der Prämienhöhe zusätzlich auch Angaben zur Kundenzufriedenheit bei den einzelnen Kassen.

    Im Gegensatz zur Grundversicherung sind die Leistungen in den Zusatzversicherungen von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden. Im Vergleich der Zusatzversicherungen von comparis.ch werden deshalb auch die Leistungen der einzelnen Produkte mitberücksichtigt.

  • Brauche ich während des Militärdienstes eine Krankenversicherung?

    Dies hängt von der Dauer des Militärdienstes ab.
    Im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) heisst es in Art.3 Abs.4: „Die Versicherungspflicht wird sistiert für Personen, die während mehr als 60 aufeinander folgenden Tagen dem Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über die Militärversicherung (MVG) unterstellt sind.“ Das heisst, dass Sie bei längeren Dienstzeiten keine Prämien für die obligatorische Grundversicherung bezahlen müssen. Sie müssen einfach der Krankenkasse den Nachweis erbringen, wie lange Sie Militärdienst zu leisten haben (Kopie des Marschbefehls einschicken).

  • Schwanger: Welches ist die beste Krankenkasse? Kann ich noch wechseln? Muss ich auf Leistungen betreffend Mutterschaft Franchise und Selbsbehalt bezahlen?

    Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) schreibt allen Kassen vor, welche Leistungen (auch welche Mutterschaftsleistungen) sie aus der obligatorischen Grundversicherung vergüten müssen. Die Mutterschaftsleistungen sind im Artikel 29 des Krankenversicherungsgesetzes folgendermassen geregelt:

    Art. 29 Mutterschaft
    1 Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt neben den Kosten für die gleichen Leistungen wie bei Krankheit die Kosten der besonderen Leistungen bei Mutterschaft.
    2 Diese Leistungen umfassen:
    a. die von Ärztinnen und Ärzten oder von Hebammen durchgeführten oder ärztlich angeordneten Kontrolluntersuchungen während und nach der Schwangerschaft;
    b. die Entbindung zu Hause, in einem Spital oder einer Einrichtung der teilstationären Krankenpflege sowie die Geburtshilfe durch Ärztinnen und Ärzte oder Hebammen;
    c. die notwendige Stillberatung.

    Da alle Krankenkassen ohnehin die genau gleichen Leistungen bezahlen, können Sie getrost zu einer günstigen Krankenkasse wechseln, auch während der Schwangerschaft. So haben Sie mehr Geld für sich und die Babyaustattung zur Verfügung. Sie finden bei Comparis neben der Prämienhöhe zusätzlich auch Angaben zur Kundenzufriedenheit bei den einzelnen Kassen.

    Auf Leistungen für Mutterschaft müssen in der obligatorischen Grundversicherung weder Franchise noch Selbstbehalt bezahlt werden.
    Dies gilt aber nur für die Leistungen, die im Krankenversicherungsgesetz konkret aufgeführt sind - also Geburtsvorbereitungskurse, Kontrolluntersuchungen, Entbindung und Stillberatung.

    Hingegen fallen Therapien und Medikamente im Zusammenhang mit Komplikationen unter Franchise und Selbstbehalt, wie das Bundesgericht im September 2001 festgehalten hat. Das betrifft z.B. die Hospitalisation zur Vermeidung einer Frühgeburt, die Behandlung von Schwangerschaftsdiabetes und Infektionen oder eine psychotherapeutische Behandlung von Depressionen nach der Geburt. Nach Angaben des Bundesamtes für Sozialversicherungen existiert keine eindeutige Rechtssprechung für den Fall von Kaiserschnitt. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen und eine Schwangerschaft planen, können Sie die tiefste Franchise (CHF 300) wählen, um die Kosten möglichst gering zu halten, falls ein chirurgischer Eingriff mit Kaiserschnitt von der Krankenkasse nicht vollständig übernommen würde.

    Tipp: Für die Krankenkassen ist oft nicht ersichtlich, ob es sich um Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft handelt. Lassen Sie deshalb von Ihrem Arzt auf solchen Rechnungen einen entsprechenden Vermerk anbringen.

    Bei den Zusatzversicherungen gelten die Leistungen und Bestimmungen in den Versicherungsbedingungen. Beachten Sie, dass für Leistungen betreffend Mutterschaft nach Abschluss der Versicherung eine Karenzfrist besteht.

  • Welche Krankenkassen sind im Vergleich? Wo können Offerten bestellt werden?

    Im Vergleich der Grundversicherung sind die Prämien aller Krankenkassen aufgeführt. Sie finden alle Prämien, wenn Sie auf der Resultateseite unter "Tabellenansicht" zur erweiterten Ansicht wechseln und "neu anzeigen" anklicken.

    Bei den Zusatzversicherungen werden die Angebote der grössten Krankenkassen sowie der Partnerkassen von Comparis miteinander verglichen.

    Sie können bei denjenigen Krankenkassen online eine Offerte anfordern, die für diese Dienstleistung mit Comparis zusammenarbeiten. Bei verschiedenen Krankenkassen ist dies nicht der Fall, weil diese Kassen z.B. nicht an einem Wachstum interessiert sind, andere Vertriebskanäle nutzen, oder weil sie nicht über die notwendige technische Infrastruktur verfügen, um von einer Prozessvereinfachung durch Online-Offerten zu profitieren.

  • Ich muss mich neu in der Schweiz versichern lassen
  • Kann mir die Krankenkasse die Zusatzversicherung kündigen, wenn ich die Grundversicherung bei einer anderen Kasse abschliesse? Darf die Krankenkasse dann bei den Zusatzversicherungen einen Administrationszuschlag verlangen?

    Grundversicherung und Zusatzversicherung(en) können bei unterschiedlichen Krankenkassen geführt werden. Die Krankenversicherer dürfen nicht mehr von sich aus die Zusatzversicherungen kündigen, wenn die Versicherten für die Grundversicherung zu einer anderen Kasse wechseln. Einzelne Kassen erheben in solchen Fällen bei den Zusatzversicherungen einen Zuschlag für höhere Administrationskosten. Werden diese nicht bezahlt, verlieren Sie eine Vergünstigung (Familienrabatt, Kollektivrabatt). Das ist zwar erlaubt, jedoch nur bei wenigen Kassen der Fall.

    Comparis empfiehlt, zumindest für die Grundversicherung eine günstige Krankenkasse zu wählen. Die Leistungen sind nämlich überall gleich. Darum sollte bei der Grundversicherung vor allem die Prämienhöhe für die Wahl der Krankenkasse entscheidend sein. Sie finden bei Comparis neben der Prämienhöhe zusätzlich auch Angaben zur Kundenzufriedenheit bei den einzelnen Kassen.

    So gehen Sie vor, wenn Sie Grund- und Zusatzversicherung bei verschiedenen Kassen führen:

    1. Machen Sie vor dem Einsenden der Arztrechnung eine Kopie für Ihre Unterlagen.
    2. Schicken Sie Ihre Rechnungen an die Kasse, bei der Sie die Grundversicherung haben. Weisen Sie die Kasse darauf hin, dass Sie noch Zusatzversicherungen bei einer anderen Kasse führen. Die Grundversicherungskasse prüft die Rechnung und sendet Ihnen eine Abrechnung zurück.
    3. Sie können dann die Abrechnung mit der Kopie der Arztrechnung an die Kasse weiterleiten, bei der Sie die Zusatzversicherung(en) führen.
    Unter Umständen erhalten Sie auch zwei Original-Rechnungen, die Sie dann an die entsprechenden Kassen weiterleiten.

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