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Fester Wohnsitz im Ausland

Erkundigen Sie sich zuerst über eine Versicherungslösung im Aufenthaltsland, eventuell besteht dort eine obligatorische Krankenversicherung. Für Informationen wenden Sie sich an die zuständige Vertretung (Konsulat, Botschaft) in der Schweiz.

Regelungen für Personen mit Wohnsitz in einem EU-Staat:

  • Diese Personen sind immer nur einem Staat bzw. dem Recht eines Staates unterstellt.
  • Grundsätzlich sind diese Personen in dem Staat versichert, in dem Sie eine Beschäftigung ausüben bzw. einmal ausgeübt haben.
  • Selbständig tätig in einem Staat und angestellt in einem anderen Staat: Diese Personen müssen sich in dem Staat versichern lassen, in dessen Gebiet sie eine abhängige Beschäftigung ausüben.
  • Angestellte in mehreren Staaten: Diese Personen müssen sich in dem Staat versichern lassen, auf dessen Gebiet sie wohnen.
  • Arbeitslose müssen sich in dem Staat versichern lassen, der die Arbeitslosen-Entschädigung bezahlt.
  • Informationen für Grenzgänger
  • Informationen für Schweizer Rentnerinnen und Rentner mit Wohnsitz in einem EU-Staat

Eine Weiterführung der schweizerischen Grundversicherung ist unter folgenden Umständen möglich:

  • Wer für eine Schweizer Firma oder Behörde im Ausland weilt, kann die Grundversicherung für zwei (maximal sechs) Jahre weiterführen (EU-Raum seit Inkrafttreten der bilateralen Verträge: 1 Jahr, Verlängerung um ein weiteres Jahr möglich. Weitere Verlängerung, wenn ein Abkommen zwischen der Schweiz und dem entsprechenden EU-Staat dies vorsieht).
  • Wird kein Wohnsitz im Ausland bezogen, kann die Grundversicherung ebenfalls in der Schweiz weitergeführt werden. Damit die Bezahlung der Rechnungen gewährleistet ist, eventuell Lastschriftverfahren einrichten.

Falls für Sie keine der oben genannten Möglichkeiten in Betracht kommt, können Sie eine internationale Krankenversicherung oder eine Auslandversicherung (Zusatzversicherung mit Leistungen analog zur Grundversicherung) bei einer Schweizer Krankenkasse abschliessen.

Internationale Krankenversicherungen:

  • IHI-Produkte (International Health Insurance) werden in der Schweiz von Visana, Supra und Groupe Mutuel (via Advisory Services Network) vertrieben.
  • Sanitas, Intras und Kolping führen in Zusammenarbeit mit IHI das Produkt "Swiss Medical". Informationen zu diesem Produkt erhalten Sie bei ASN AG.
  • CIGNA International Expatriate Benefits bietet für Einzelpersonen Unternehmen (und deren Expatriates) verschiedene Versicherungslösungen an.
  • CSS und AIG Europe bieten den International Health Plan an.
  • Swica verfügt über ein eigenes Produkt "Global Care".
  • Swiss Insurance Partners SIP ist auf Internationale Versicherungsprodukte von in- und ausländischen Versicherern spezialisiert.

Auf jeden Fall mit der Kündigung einer bestehenden Zusatzversicherung zuwarten, bis eine vorbehaltslose Aufnahme vom internationalen Versicherer vorliegt.

Zusatzversicherungen können bei einzelnen Krankenkassen eine beschränkte Zeit weiter geführt werden. Wenn diese Versicherungsdeckung während einer gewissen Zeit nicht notwendig ist, kann man sie in der Regel sistieren, falls eine Reaktivierung ohne Risikoprüfung (Gesundheitsfragen) möglich ist.