TIPP 1:
Diverse Krankenkassen bieten verschiedene Sparmodelle an.
Vor allem in städtischen
Regionen wird häufig das HMO-Modell angeboten. Mit
diesem Modell können Sie
bis zu 25% sparen. Andere alternative Versicherungsmodelle sind das Hausarzt-, das Telmed-Modell
und andere Modelle.
Klären Sie ab, ob Ihre Krankenkasse eines dieser Versicherungsmodelle in Ihrer Region anbietet.
TIPP 2:
Wahlfranchisen
Wer eine höhere Franchise wählt, beteiligt sich stärker an den Kosten bei Krankheit und/oder Unfall. Andererseits können so aber auch substanzielle Prämieneinsparungen realisiert werden.
Den Krankenkassen steht es frei, folgende Franchisen zur Verfügung zu stellen:
Erwachsene: CHF 300, 500, 1000, 1500, 2000, 2500
Kinder: CHF 0, 100, 200, 300, 400, 500, 600
Bevor man sich für eine höhere Franchise entscheidet, sollte man sich der
finanziellen Risiken im Fall einer schweren Krankheit bewusst sein. Der Franchisenfinder
hilft Ihnen bei dieser Entscheidung.
TIPP 3:
Haben Sie gewusst, dass Sie gemäss KVG (Krankenversicherungsgesetz) die
Grundversicherung bei einer anderen Krankenkasse abschliessen können als
die Zusatzversicherungen?
Die Leistungen für die Grundversicherung sind
klar definiert und bei jeder Krankenkasse gleich. Es gibt folglich wenig Gründe, weshalb man für die Grundversicherung nicht zur
billigsten Krankenkasse wechseln sollte. Jede Krankenkasse muss Sie als Mitglied
in die Grundversicherung aufnehmen. Die Dienstleistungsqualität der Krankenkassen widerspiegelt sich in
den angezeigten Comparis-Points. Diese kommen aufgrund der jährlich bei den
Versicherten durchgeführten Umfrage zustande.
TIPP 4:
Die Spitaldeckung kann auf den Wohnkanton beschränkt werden, d.h. auf die Grundversicherung
nach KVG.
Besonders für die Einwohner grosser Kantone mit einem
entsprechend grossen und umfassenden medizinischen Dienstleistungsangebot kann sich diese
Einschränkung lohnen. Passiert trotzdem etwas ausserhalb des Wohnkantons, müssen
die höheren Spitaltaxen von der Kasse übernommen werden, da es sich um eine
Notfallbehandlung handelt.
Übrigens: Die Grundversicherung reicht als Deckungsvariante allgemeiner
Klasse weltweit (Ausnahme: USA, Kanada, Australien, Japan), denn bei notfallmässigen
Behandlungen im Ausland ist maximal der doppelte Betrag gedeckt, den die gleiche Behandlung
in der Schweiz gekostet hätte.
TIPP 5:
Die Krankenversicherung ohne Unfalldeckung abschliessen und Prämien sparen.
Wer mindestens 8 Stunden pro Woche bei einem einzelnen Arbeitgeber angestellt ist,
wird von diesem automatisch gegen Unfall versichert (UVG-versichert) und kann die
Krankenversicherung bedenkenlos ohne Unfalldeckung abschliessen. Dies führt
je nach Krankenkasse zu einem Prämienrabatt bis zu 10%. Sobald Sie nicht mehr
durch den Arbeitgeber gegen Unfall versichert sind, müssen Sie dies Ihrer Krankenkasse
melden. Die Unfalldeckung nach KVG tritt dann wieder in Kraft, und die Prämie steigt.
Die UVG-Versicherung deckt die Heilungskosten sowohl bei Berufs- als auch bei
Nichtberufsunfällen, d.h. bei Unfällen in der Freizeit.
Wer Arbeitslosengeld bezieht, ist von der SUVA gegen Unfall versichert.
Übrigens: Die Unfall-Versicherung nach UVG bietet einen weitaus besseren Schutz
als die Unfall-Versicherung nach KVG. Die UVG-Versicherten müssen sich nämlich weder
mit einer Franchise noch mit einem Selbstbehalt
an den Heilungskosten beteiligen. Ausserdem sieht das UVG bei schlimmen Unfällen
weitere Leistungen wie Taggelder, Renten oder Entschädigungen vor.
TIPP 6:
Die Grundversicherung während des Militärdienstes sistieren.
Versicherte, die an mehr als 60 aufeinanderfolgenden Tagen Militärdienst leisten,
können die Grundversicherung gegen einen entsprechenden Nachweis während der
Dienstzeit sistieren. Der Nachweis muss nach dem Dienst bei der Krankenkasse eingereicht
werden. Die Versicherten erhalten dann eine Rückerstattung. |
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