Sprache: De Fr It En  
Home | Über comparis.ch | Karriere | Medien | Newsletter | Forum | FAQ | iPhone | Werbung | Infos | Suchen 
 myComparis
Nutzen Sie die Vorteile von myComparis! Registrieren 
Versicherungen
Krankenkasse
Autoversicherung
Motorradversicherung
Hausrat
Privathaftpflicht
Rechtsschutz
Banken
Hypotheken
Kreditkarten
Privatkredit
Säule 3a
Zinsen & Geldanlagen
Autoleasing
Kommunikation
Festnetz
Mobilnetz
ADSL & TV
Suchen & Vergleichen
Immobilienmarkt
Automarkt
Motorradmarkt
Unterhaltungselektronik, IT
Film, Musik, Games
Bücher, Hörbücher
Aktionen
Umzug in die Schweiz
Eltern & Kind
Steuern
Steuervergleich
Quellensteuer
Gesundheit
Spital
Arzt/Hausarzt

Selbstbehalt in der Grundversicherung

Anwendung

Der Selbstbehalt ist der Betrag, den der Versicherte bei Leistungsbeanspruchung von Arzt, Spital und Medikamenten selber tragen muss. Im Gegensatz zur Franchise ist dieser Betrag nicht wählbar. Der Selbstbehalt ist eine prozentuale Übernahme der Kosten, während die Franchise voll angerechnet wird.

Berechnung: 10% von den Gesundheitskosten minus Franchise

Die Gesundheitskosten sind die Kosten für Arzt, Spital und Medikamente. Sobald die Gesundheitskosten den Betrag der Franchise erreicht haben, übernimmt der Versicherte einen Selbstbehalt von 10% bis zu einem Betrag von maximal 700 Franken (beachten Sie die Ausnahme bei Medikamenten). Das heisst: Der Selbstbehalt kommt erst dann zur Anwendung, wenn die Franchise aufgebraucht ist (siehe Rechenbeispiele).

Selbstbehalt Kinder und Familien

Der Selbstbehalt für Kinder ist 350 Franken. Sind mehr als zwei Kinder einer Familie bei der gleichen Krankenkasse versichert, ist der Selbstbehalt für alle Kinder zusammen auf 700 Franken beschränkt.

Ausnahme Medikamente

Seit dem 1. Januar 2006 erhöht sich der Selbstbehalt für Originalmedikamente, von denen ein Generikum erhältlich ist, von 10% auf 20%. Der Selbstbehalt auf das Generikum bleibt unverändert bei 10%.

Ausnahmen:

  • Ein medizinischer Grund, der gegen den Konsum des Generikums spricht.
  • Wenn die Preisdifferenz zwischen dem Originalmedikament und dem Generikum unter 20% liegt, bleibt der Selbstbehalt bei 10%.


Mutterschaft

Bei Mutterschaft werden im Rahmen eines "normalen" Verlaufs keine Franchise und kein Selbstbehalt erhoben.

Rechenbeispiele

Rechenbeispiele für die Kostenbeiteilung finden Sie hier.

Unfallversicherung nach UVG

Arbeitnehmer, die mehr als 8 Stunden in der Woche beim selben Arbeitgeber arbeiten, sind über den Arbeitgeber gegen Unfälle versichert. Die Unfall-Versicherung nach UVG unterliegt weder einer Franchise noch einem Selbstbehalt.