Anwendung
Der Selbstbehalt ist der Betrag, den der Versicherte bei Leistungsbeanspruchung von
Arzt, Spital und Medikamenten selber tragen muss.
Im Gegensatz zur Franchise ist dieser Betrag nicht wählbar. Der Selbstbehalt ist eine prozentuale Übernahme der
Kosten, während die Franchise voll angerechnet wird.
Berechnung: 10% von den Gesundheitskosten minus Franchise
Die Gesundheitskosten sind die Kosten für Arzt, Spital und Medikamente. Sobald die Gesundheitskosten den Betrag der
Franchise erreicht haben, übernimmt
der Versicherte einen Selbstbehalt von 10% bis zu einem Betrag von maximal 700 Franken
(beachten Sie die Ausnahme bei Medikamenten). Das heisst: Der Selbstbehalt kommt erst
dann zur Anwendung, wenn die Franchise aufgebraucht ist (siehe Rechenbeispiele).
Selbstbehalt Kinder und Familien
Der Selbstbehalt für Kinder ist 350 Franken. Sind mehr als zwei Kinder einer Familie bei der gleichen Krankenkasse versichert, ist der Selbstbehalt für alle Kinder zusammen auf 700 Franken beschränkt.
Ausnahme Medikamente
Seit dem 1. Januar 2006 erhöht sich der Selbstbehalt für Originalmedikamente, von denen ein
Generikum erhältlich ist, von 10% auf 20%. Der Selbstbehalt auf das Generikum
bleibt unverändert bei 10%.
Ausnahmen:
- Ein medizinischer Grund, der gegen den Konsum des Generikums spricht.
- Wenn die Preisdifferenz zwischen dem Originalmedikament und dem Generikum unter 20%
liegt, bleibt der Selbstbehalt bei 10%.
Mutterschaft
Bei Mutterschaft werden im Rahmen eines "normalen" Verlaufs keine Franchise und kein Selbstbehalt erhoben.
Rechenbeispiele
Rechenbeispiele für die Kostenbeiteilung finden Sie hier.
Unfallversicherung nach UVG
Arbeitnehmer, die mehr als 8 Stunden in der Woche beim selben Arbeitgeber arbeiten, sind über den Arbeitgeber gegen Unfälle versichert. Die Unfall-Versicherung nach UVG
unterliegt weder einer Franchise noch einem Selbstbehalt. |
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