Gemeint ist der Eintritt eines Versicherten in eine neue Krankenkasse oder der Wechsel des Versicherten
in einen neuen Versicherungszweig.
Alle Krankenkassen sind verpflichtet, jede Person, die das wünscht, in ihre Grundversicherung
aufzunehmen. Sie darf dabei keinen Vorbehalt anbringen.
Beim Wechsel des Versicherten in einen neuen Versicherungszweig mit besserer
Deckung kann die Kasse einen Vorbehalt geltend machen (z.B. Wechsel von
einer Halbprivat- in eine Privat-Spitalversicherung). |
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