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Kostenbeteiligung in der Grundversicherung

Wenn Arzt-, Spital- oder Medikamentenkosten entstehen, müssen sich die Versicherten an den Kosten beteiligen, das heisst einen Teil der Kosten selbst bezahlen.

Die Kostenbeteiligung besteht aus der Franchise und aus dem Selbstbehalt (in der Regel 10% der die Franchise übersteigenden Kosten). Ausgenommen von Franchise und Selbstbehalt sind Leistungen bei Unfällen nach UVG (Bundesgesetz über die Unfallversicherung) und Mutterschaft. Alle Arbeitnehmer, die mehr als 8 Stunden pro Woche bei einem einzelnen Arbeitgeber arbeiten, sind von diesem gegen Unfälle versichert.

Beispiel

Ein Versicherter hat eine Franchise von CHF 300 und in einem Kalenderjahr Kosten für Arzt und Medikamente von CHF 2400:

Arztrechnungen


a) Dr. Müller CHF 1300
b) Dr. Meier CHF 700
c) Medikamente
Generika
Originalmedikamente

CHF
CHF

200
200

Total CHF 2400

Krankenkassenabrechnung


Ihre medizinischen Kosten: CHF 2400
- Franchise CHF 300
Zwischensumme für Selbstbehalt CHF 2100
-
-
-
10% der Arztrechnungen*
10% der Generika
20% des Originalmedikamentes
CHF
CHF
CHF
170
20
40

Die Krankenkasse übernimmt CHF 1870

* Annahme: Die Arztrechnungen konsumieren die Franchise von 300 Franken. Das heisst: Der Selbstbehalt von 20% für die Originalmedikamente kommt voll zum Tragen.