Mit der Auswahl dieses Modells verzichtet der Versicherte auf die freie Arztwahl. Er verpflichtet sich (wie bei der HMO), im Krankheitsfall immer seinen festen
Hausarzt (Gatekeeper) aufzusuchen. Ausgenommen von
dieser Pflicht sind Notfälle.
Die Krankenkassen definieren, welche Ärzte von den Versicherten als eigener "Hausarzt" in einem Hausarztmodell ausgewählt werden können. Diese sind entweder in Hausarzt-Netzwerke eingebunden oder frei praktizierende Ärzte. Während einige Krankenkassen explizite Auflistungen von Ärzten führen, ermöglichen andere die Arztwahl aus allen Internisten, Allgemeinmedizinern und Kinderärzten innerhalb eines kassenspezifischen Einzugsgebietes.
Der gewählte Hausarzt ist für die medizinische Betreuung der Versicherten, die sich für ihn entschieden haben, zuständig. Wenn es medizinisch notwendig ist,
werden die Versicherten von ihm zu einem Spezialisten überwiesen.
Es wird erwartet, dass dank der gezielten Überweisung der Versicherten vom Hausarzt an Spezialisten
eine Kosteneinsparung gegenüber der Standard-Grundversicherung
erreicht werden kann. Die Prämien der Hausarzt-Versicherungsprodukte sind deshalb 5 bis 20% günstiger als
diejenigen der Standard-Grundversicherung.
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