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Volle Freizügigkeit

Volle Freizügigkeit besteht nur in der Grundversicherung. Jede Krankenkasse muss jedermann, der einen Versicherungsantrag bei ihr einreicht, ohne Vorbehalt in die Grundversicherung aufnehmen. Dies gilt auch, wenn der Antragssteller krank ist und sich in einer laufenden medizinischen Behandlung befindet.