Bis Ende 2003 war das BSV die Aufsichtsbehörde unter anderem über die soziale Krankenversicherung (Grundversicherung) und Bewilligungsinstanz für die Prämien und Leistungen der obligatorischen Grundversicherung. Seit Januar 2004 wird diese Aufgabe vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) wahrgenommen.