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Auslandaufenthalt

Am besten belassen Sie Ihren Versicherungsschutz wie er ist. Sie müssen aber dafür sorgen, dass die regelmässige Zahlung gewährleistet ist, beispielsweise durch ein Lastschriftverfahren. Kontrollieren Sie, ob der Unfallschutz noch gewährleistet ist. Nötigenfalls kann dieser bei der Krankenkasse abgeschlossen werden.

Auch die Zusatzversicherungen behält man am besten bei, und ergänzt sie eventuell mit einer Ferien- und Reiseversicherung (Heilungskosten, Personenassistance, Auslandrechtsschutz). Besonders wichtig ist dies in Ländern mit teuren Gesundheitssystemen (USA, Kanada, Japan, Neuseeland, Australien), in denen die Deckung der Schweizer Grundversicherung nicht ausreicht. Bei einigen Zusatzversicherungen ist eine Ferien- und Reiseversicherung für eine beschränkte Zeit enthalten. Sie kann gegen eine zusätzliche Prämie verlängert werden. Bei einer Privat- oder Halbprivatversicherung muss die Deckung unter Umständen auf "weltweit" erhöht werden.

Zusatzversicherungen werden teilweise nur für bestehende Kunden weitergeführt. Neuabschlüsse im Hinblick auf den Auslandaufenthalt sind dann nicht möglich. Bei vielen Versicherungen ist es möglich, die Zusatzversicherungen für die Zeit der Abwesenheit zu sistieren. Abzuklären ist vorher aber, ob die Reaktivierung ohne Risikoprüfung (Gesundheitsfragen) möglich ist.

Schweizer Versicherte, die sich im EU- oder EFTA-Raum notfallmässig ärztlich behandeln lassen müssen:

Eine vor Ort zuständige Krankenversicherung trägt die Kosten gemäss den vereinbarten Tarifen, und die Versicherten übernehmen die dort gültige Kostenbeteiligung. Der zuständige ausländische Krankenversicherer rechnet diese Kosten über eine zentrale Stelle in der Schweiz mit der Schweizerischen Krankenkasse ab.

Seit anfangs 2006 haben alle Versicherten in der Schweiz hierfür eine Versichertenkarte, die das Formular E111 überflüssig macht. Auf der Versichertenkarte in der Grösse einer Kreditkarte sind administrative Angaben wie Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Versicherer und Versicherten-Nummer enthalten.

Bei einem Auslandaufenthalt von einem Jahr oder länger:

Gegebenenfalls internationale Krankenversicherung oder Versicherungslösung im Aufenthaltsland prüfen.

Internationale Krankenversicherungen:

Auf jeden Fall mit der Kündigung einer bestehenden Zusatzversicherung zuwarten, bis eine vorbehaltslose Aufnahme vom internationalen Versicherer vorliegt.