Das Bundesamt für Gesundheit beaufsichtigt die obligatorische Grundversicherung der einzelnen Krankenkassen und auch die Reserven: Aufsichtsdaten 2002 (Erklärungen zu den Daten finden Sie in diesem PDF-Dokument). Damit ist auf einer ersten Stufe gewährleistet, dass die ausstehenden Leistungen zugunsten der Versicherten erbracht werden können. Ausserdem bieten Ihnen eine Rückversicherung für teure Fälle und die Beteiligung an einem Sicherheitsfonds auch bei einer kleineren Kasse Sicherheit: Das Krankenversicherungsgesetz verpflichtet alle Versicherer, sich an einem solchen Fonds zu beteiligen. Sollte eine Kasse doch einmal die Leistungen nicht bezahlen können, würde dieser Sicherheitsfonds für die Kosten aufkommen. Für günstige Prämien massgebend ist eine ausgewogene Versichertenstruktur (Männer, Frauen und Kinder; tiefer Altersdurchschnitt). Gemäss RVK Rück haben die kleineren und mittleren Krankenkassen solche ausgewogene Versichertenstrukturen mit entsprechend geringerem Risiko. Diese Kassen zahlen deshalb Beiträge zugunsten von Krankenversicherern, die über eine weniger günstige Versichertenstruktur verfügen. Falls die Prämien bei einer Kasse dennoch stark ansteigen sollten, oder die Kasse sogar den Betrieb einstellt, können Sie problemlos in der Grundversicherung zu einer anderen Krankenkasse wechseln: Jede Krankenkasse muss Sie ohne Vorbehalte aufnehmen.