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Franchise

Wenn Kosten für Arzt, Spital oder Medikamente entstehen, müssen die Versicherten zuerst selber Kosten übernehmen. Diese erste Kostenbeteiligung wird Franchise genannt. Erst wenn die Kosten die vereinbarte Franchise übersteigen, beteiligt sich die Krankenkasse an den weiteren Kosten (abzüglich Selbstbehalt).
Die Franchise muss pro Kalenderjahr nur einmal bezahlt werden.

Bei Mutterschaft wird keine Franchise fällig (sofern keine Komplikationen auftreten). Das Gleiche gilt bei Unfällen (Nichtberufsunfälle eingeschlossen), wenn der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber gegen Unfall versichert ist (UVG-versichert).

Gesetzliche Franchise
Für Erwachsene beträgt die ordentliche resp. gesetzliche Franchise CHF 300, für Kinder CHF 0.

Wählbare Franchise
Die Franchise kann von den Versicherten freiwillig erhöht werden, um in den Genuss eines Prämienrabattes zu kommen:

Altersgruppe Wahlfranchise Maximalrabatt
Kinder bis 18 Jahre 100 CHF 80 pro Jahr
200 CHF 160 pro Jahr
300 CHF 240 pro Jahr
400 CHF 320 pro Jahr
500 CHF 400 pro Jahr
600 CHF 480 pro Jahr
Erwachsene 500 CHF 160 pro Jahr
1000 CHF 560 pro Jahr
1500 CHF 960 pro Jahr
2000 CHF 1360 pro Jahr
2500 CHF 1760 pro Jahr

In jedem Fall darf die reduzierte Prämie nicht kleiner sein als 50 % der Grundprämie (Franchise 300/0, mit Unfall). Dies gilt auch für alternative Versicherungsmodelle.

Beispiel:
Franchise   Prämie   effektiver Jahresrabatt
Grundfranchise   300 200.00 CHF 0
Wahlfranchisen   500 186.70 CHF 160
1000 153.30 CHF 560
1500 120.00 CHF 960
2000 100.00 CHF 1200 (50%-Regel)
2500 100.00 CHF 1200 (50%-Regel)

Es liegt im Ermessen der einzelnen Kassen, ob sie alle Franchisenstufen anbieten. Es ist daher möglich, dass Sie nicht bei allen Kassen alle neuen Franchisenstufen im Angebot finden.

Beispiel:
Kasse A bietet alle Franchisenstufen an (300, 500, 1000, 1500, 2000, 2500).
Kasse B bietet nur die Grundfranchise (300) und zwei Wahlfranchisen (1000, 2500) an.

Ändern der Franchise
Senkung der Franchise: Der Wechsel zu einer tieferen Franchise ist jeweils auf Beginn eines Kalenderjahres möglich. Die gewünschte tiefere Franchise muss der Krankenkasse bis zum 30. November resp. bis zum letzten Arbeitstag im November schriftlich mitgeteilt werden (Eintreffen des Briefs bei Versicherer).

Erhöhung der Franchise: Die Wahl einer höheren Franchise kann jeweils auf den Beginn eines Kalenderjahres erfolgen. Die gewünschte höhere Franchise muss der Krankenkasse bis zum 31. Dezember (Feiertage beachten) resp. bis zum letzten Arbeitstag im Dezember schriftlich mitgeteilt werden (Eintreffen des Briefs bei Versicherer).