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Arztwahl

Die Kosten für eine ambulante Behandlung in der näheren Umgebung von Wohn- oder Arbeitsort sind durch die Grundversicherung gedeckt. Es besteht eine freie Arztwahl, ausgenommen für Versicherte mit einem HMO- oder Hausarzt-Modell.

Im Spital gibt es indes kaum die Möglichkeiten einer freien Arztwahl, mit Ausnahme des Belegarztspitals oder bei einer entsprechenden Zusatzversicherung (Privat oder Halbprivat). Der personelle und organisatorische Mehraufwand wäre zu gross. Die Patienten können jedoch die Behandlung durch einen ihnen nicht genehmen Arzt ablehnen.