Grundversicherung
In der Grundversicherung gibt es laut Gesetz (KVG) drei Altersstufen.
- Kind: Kinder bis und mit 18 Jahre (inkl. das Jahr, in dem sie den 18. Geburtstag feiern)
- Junge Erwachsene: Junge Erwachsene vom 19. bis und mit dem 25. Lebensjahr. Junge Erwachsene erhalten bei
praktisch allen Krankenkassen einen Prämienrabatt.
- Erwachsene: Alle Erwachsenen ab dem 26. Lebensjahr.
Zusatzversicherung
Bei den Zusatzversicherungen wird häufig zwischen dem
Lebens- und dem Eintrittsalter unterschieden. |
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