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Alternativmedizin

Unter die Alternativmedizin, auch Komplementärmedizin genannt, fallen Behandlungen und Therapien, die nicht zur Schulmedizin gehören. Sie können von Ärzten oder Naturheilpraktikern durchgeführt werden. Naturheilpraktiker gehören nicht zu den zugelassenen Leistungserbringern nach KVG. Die Grundversicherung zahlt deshalb nichts an entsprechende Behandlungskosten. Wird die Behandlung durch einen Arzt mit nachgewiesener Weiterbildung in diesem Bereich durchgeführt, übernimmt die Grundversicherung für gewisse Bereiche die Kosten. Für Arzneimittel auf der Komplementärmedizin-Liste (KML) gibt es ergänzende Zusatzversicherungen.