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15.05.2012 23:52 von Beat7
Alle Erläuterungen über Managed Care, bzw. das Hausarztmodell klingen recht simpel, was ist aber wenn der Fall etwas komplizierter liegt? Meine Frau ist seit Anfang Jahr im Hausarztmodell Medix. Sie wurde aber schon im vergangen Jahr vom Hausarzt an einen Spezialisten verwiesen. Dieser Spezialist stellte ein Krebserkrankung fest und überwies sie an ein Unispital. Von dort wurde sie an ein anderes Unispital überwiesen, weil man nur dort für die notwendige Behandlung spezialisiert ist. Jetzt werden dort mehrere operative Eingriffe vorgenommen. Der Hausarzt ist über den gesamten Ablauf im Bilde, bemerkt aber beim letzten Arztbesuch, dass er es verpasst hat, die entsprechende(n) Überweisung(en) an die Krankenkasse zu melden und will dies jetzt nachholen. Auch wenn meine Frau und der Hausarzt im Sinn und Geist des Hausarztmodelles gehandelt haben, besteht hier nicht ein Risiko, dass eine spitzfindige Krankenkasse auf einmal eine Kostenübernahme ablehnen könnte, weil der Hausarzt die Formalitäten verschlampt hat? Eine Ablehnung der Kostenübernahme wäre ja ruinös. Ich hoffe, ich sehe da nur Gespenster. Ich habe aber bereits bemerkt, dass das Versicherungswesen seine Tücken hat. Über eine fachkundige Antwort würde ich mich freuen.
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1 Kommentare | 484 Mal gelesen
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16.05.2012 09:45 von Sirio
Zunächst gilt es zu bemerken, dass eine einigermassen kundenfreundlich arbeitende KK bei fehlender Erstkonsultation des Hausarztes bzw. fehlender Überweisung erst einmal den Versicherten auf die Regeln aufmerksam macht bzw. die Überweisung nachverlangt und erst im Wiederholungsfall die Kostenübernahme ablehnt. Sollte es in einem Fall wie den Ihren tatsächlich so weit kommen, würde sich der Arzt kaum einfach aus der Verantwortung stehlen können. Die in einem MC-Netzwerk eingebundenen Ärzte haben mit der jeweiligen Organisation einen Vertrag abgeschlossen, in welchem ihre Rechte und Pflichten festgehalten sind. Muss der Patient wegen der Missachtung einer solchen Pflicht die Behandlungskosten selber tragen, wird der Arzt schadenersatzpflichtig. Trotzdem dürfte im Zweifelsfall eine kurze Rückfrage bei der Praxisassistentin natürlich nicht schaden. Dieser Aspekt ist aber sicher kein Grund, um von MC Abstand zu nehmen.
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