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30.04.2009 21:04 von mscola
Guten Tag Ich bin privat versichert und wurde in den letzten Jahren zwei mal operiert: einmal am Rücken und einmal an den Beinen. Die Operationssumme beträgt zusammen 80'000 Franken. Kann mich eine Versicherung, in diesem Fall die CSS, Kündigen weil ich zu "teuer" für die sind? Es lag weder ein Betrug noch einen irgend einen anderen Grund vor der gegen das Gesetz verstosst. Ich hatte einfach Pech oder das Unglück mehrmals operiert zu werden. Ich habe grosse Angst dass meine Privatversicherung, bei denen ich jahrelang eingezahlt habe, von der Versicherungsgesellschaft gekündigt wird. Im Punkt 3.3 der AGB steht zwar: "Im Leistungsfall, für den wir Leistungen erbringen, können Sie schriftlich kündigen. Wir verzichten hingegen ausdrücklich auf unser Kündigungsrecht im Leistungsfall." und unter Punkt 3.2 der AGB steht: "Wir verzichten ausdrücklich auf unser Kündigungsrecht auf Vertragsende." Bitte verstehen Sie dass ich besorgt bin und wäre deshalb sehr dankbar falls mir jemand das ganze kurz aufklären könnte. Vielen Dank Massimo S.
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2 Kommentare | 212 Mal gelesen
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01.05.2009 01:00 von Mann_1960
hallo massimo. keine angst die versicherung kann ihnen nicht kündigen, solange sie die prämien pünktlich bezahlen. falls die versicherung meint ihnen kündigen zu wollen, (was aus meiner sicht nicht möglich ist bin kein versicherungsexperte) wäre dies eine missbräuchliche kündigung seitens ihrer krankenkasse, dann würde es die möglichkeit des rechtsweges geben. und sie müssen sich wegen ihres leitungsbezuges nicht schämen, es gibt viele menschen welche bereits leistungen bezogen haben dafür ist die versicherung schliesslich gedacht. wichtig ist einfach die monatlichen prämien rechtzeitig zu begleichen, ich bin im übrigen auch bei der css-versicherung und hatte auch schon mehrere spital-aufenthalte welche auch teuer waren die krsnkenkasse hat mir deswegen auch nicht gekündigt kann diese auch nicht. was ganz wichtig ist, falls sie einmal zu einer anderen krankenkasse wechseln wollen dann kündigen sie niemals die privat versicherung den es wird sie keine andere versicherung in die zusatz aufnehmen für sie besteht nur die möglichkeit die grundversicherung zu wechseln. zusammenfassung: machen sie sich keine sorgen die krankenkasse kann und wird ihnen nicht kündigen! gruss mann_1960
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01.05.2009 08:36 von Sirio
Gemäss VVG hat, so wie die versicherte Person, auch die Versicherungsgesellschaft effektiv das Recht, den Vertrag nach jedem Schadenfall auf den nächsten Termin zu kündigen. Da jedoch die CSS - wie im Übrigen die meisten KK - in ihren Versicherungsbedingungen ausdrücklich auf dieses Recht verzichtet, wie sie dies natürlich nicht tun können. Sie können somit in dieser Beziehung ruhig schlafen!
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