In der Grundversicherung der Sumiswalder Krankenkasse gedeckte Leistungen
Die Leistungen aus der Grundversicherung sind gesetzlich vorgeschrieben und bei allen Krankenkassen gleich: Leistungen aus der Grundversicherung bei Sumiswalder Krankenkasse
Nützliche Informationen für den Wechsel zur Sumiswalder Krankenkasse
Grundversicherung und Zusatzversicherung
Grundversicherung und Zusatzversicherung können bei verschiedenen Krankenkassen abgeschlossen und unabhängig voneinander gewechselt werden.
Kündigungsfristen für den Wechsel der Grundversicherung zur Sumiswalder Krankenkasse
Für eine Kündigung per 31. Dezember muss das Kündigungsschreiben als eingeschriebener Brief bis zum 30. November resp. bis zum letzten Arbeitstag im November bei der bisherigen Krankenkasse eingetroffen sein. Diese Kündigungsfrist gilt unabhängig davon, ob die neue Prämie höher, tiefer oder gleich hoch ist.
Für eine Kündigung per 30. Juni muss das Kündigungsschreiben als eingeschriebener Brief bis zum 31. März resp. bis zum letzten Arbeitstag im März bei der bisherigen Krankenkasse eingetroffen sein. Das gilt nur für Versicherte mit einer Franchise von CHF 300 (Kinder: CHF 0) und einer Standard-Grundversicherung (keine alternativen Versicherungsmodelle wie z.B. HMO oder Telmed). In allen anderen Fällen ist ein Wechsel zur Sumiswalder Krankenkasse jeweils erst auf Ende eines Kalenderjahres möglich.
Wechsel der Zusatzversicherung zur Sumiswalder Krankenkasse
Bitte beachten Sie dazu die folgenden Informationen: Wechsel der Zusatzversicherung zur Sumiswalder Krankenkasse