In der Grundversicherung der Progrès gedeckte Leistungen
Die Leistungen aus der Grundversicherung sind gesetzlich vorgeschrieben und bei allen Krankenkassen gleich: Leistungen aus der Grundversicherung bei Progrès
Nützliche Informationen für den Wechsel zur Progrès
Grundversicherung und Zusatzversicherung
Grundversicherung und Zusatzversicherung können bei verschiedenen Krankenkassen abgeschlossen und unabhängig voneinander gewechselt werden.
Kündigungsfristen für den Wechsel der Grundversicherung zur Progrès
Für eine Kündigung per 31. Dezember muss das Kündigungsschreiben als eingeschriebener Brief bis zum 30. November resp. bis zum letzten Arbeitstag im November bei der bisherigen Krankenkasse eingetroffen sein. Diese Kündigungsfrist gilt unabhängig davon, ob die neue Prämie höher, tiefer oder gleich hoch ist.
Für eine Kündigung per 30. Juni muss das Kündigungsschreiben als eingeschriebener Brief bis zum 31. März resp. bis zum letzten Arbeitstag im März bei der bisherigen Krankenkasse eingetroffen sein. Das gilt nur für Versicherte mit einer Franchise von CHF 300 (Kinder: CHF 0) und einer Standard-Grundversicherung (keine alternativen Versicherungsmodelle wie z.B. HMO oder Telmed). In allen anderen Fällen ist ein Wechsel zur Progrès jeweils erst auf Ende eines Kalenderjahres möglich.
Wechsel der Zusatzversicherung zur Progrès
Bitte beachten Sie dazu die folgenden Informationen: Wechsel der Zusatzversicherung zur Progrès