Die Nettowohnfläche ist für die Mietpreisberechnung sehr wichtig
Wenn dieser Wert also nicht im Mietvertrag steht und auch nicht vom Vermieter erfragt werden kann, ist das Ausmessen der Wohnung zu empfehlen. Folgende Hinweise sollten bei der Messung berücksichtigt werden:
- Zur Nettowohnfläche gehören alle Flächen der Wohnung, also auch Treppen ohne Berücksichtigung der Innen- und Aussenwände.
- Im Bereich von Dachschrägen ist die Messung ab einer Raumhöhe von 1,50 m zu empfehlen.
- Nicht zur Fläche gehören unbeheizte (nicht ausgebaute) Keller- und Dachräume sowie Terassen, Balkone oder Gartenflächen.
Die Nettowohnfläche ist nicht überall einheitlich definiert. Die oben genannten Hinweise beziehen sich auf das Wohnung-Bewertungs-System WBS (Band 69, Schriftenreihe Wohnungswesen - Bundesamt für Wohnungswesen).