Die Zulassungsfrist beträgt 12 Monate für Fahrzeuge, die als Umzugsgut eingeführt und 1 Monat für Fahrzeuge, die als Neuwagen eingeführt werden. Vor Ablauf dieser Frist darf das Fahrzeug mit den ausländischen Nummernschildern gefahren werden, wenn Papiere und Versicherungen gültig sind.
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