Wichtige Auskunftstellen bei Fragen
Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons.
Die Adressen der Strassenverkehrsämter jedes Kantons finden Sie auf der Webseite der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa).
Frist zur Zulassung
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12 Monate
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für Fahrzeuge, die als Umzugsgut eingeführt wurden
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1 Monat
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für Fahrzeuge, die als Neuwagen eingeführt wurden
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Vor Ablauf dieser Frist dürfen Sie Ihr Fahrzeug mit den ausländischen Kontrollschildern fahren, wenn die Papiere und Versicherungen gültig sind.
Bei weiteren Fragen oder in speziellen Fällen wenden Sie sich an das Strassenverkehrsamt Ihres Kantons.
Ablauf
- Stellen Sie einen Antrag auf Zulassung beim Strassenverkehrsamt Ihres Kantons
- Nehmen Sie mit einer Versicherungsgesellschaft wegen der Haftpflichtdeckung Kontakt auf
- Sie müssen Ihr Fahrzeug technisch überprüfen lassen. Das Strassenverkehrsamts Ihres Kantons nimmt die Inspektion vor und bietet Sie zu einem Termin auf, sobald das Amt im Besitz Ihrer Unterlagen ist.
Vorzulegende Dokumente
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