Eine Umfrage von comparis.ch unter mehr als 1000 Zuwanderern im September 2011 zeigt, dass rund 51 Prozent ihren Aufenthalt in der Schweiz als befristet ansehen. Hier finden Sie wichtige Informationen für Ihre Rückwanderung nach Deutschland.
Ab- und Anmeldung
Bei Ihrer Gemeinde in der Schweiz können Sie sich kurz vor Ihrer Abreise abmelden. Sie erhalten hier auch Ihre Abmeldebestätigung. In Deutschland müssen Sie sich dann umgehend mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass, Ihrer neuen deutschen Adresse sowie der Abmeldebestätigung aus der Schweiz wieder anmelden.
Arbeitslosengeld
Nach der Rückkehr hat nicht jeder ein Anrecht auf Arbeitslosengeld. Melden Sie sich umgehend beim zuständigen örtlichen Arbeitsamt als arbeitssuchend, sollten Sie noch keinen neuen Job haben. Dazu benötigen Sie eine Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt.
Krankenversicherung
Mit der Ummeldung verlieren Sie auch Ihren Versicherungsschutz. Suchen Sie sich also bereits vor Ihrer Rückreise eine neue Krankenversicherung in Ihrem Heimatland. Sollten Sie vor ihrem Auslandsaufenthalt privat versichert gewesen sein, können Sie sich nun nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden, sondern müssen wieder eine private Krankenversicherung abschliessen. Gesetzlich Versicherte können nach ihrer Rückkehr wieder zu ihrer früheren Versicherung zurückkehren.
Rentenversicherung
Sie müssen sich auch hier zurückmelden. Die Rentenversicherung rechnet Ihre Arbeitszeit im Ausland meist an. Informieren Sie sich dazu auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung.
Weitere Informationen
Auf www.finanzcheck.de finden Sie ein unabhängiges Online-Vergleichsportal für private Finanzprodukte in Deutschland.