Rechtsschutzversicherungen übernehmen Anwalt- und Prozesskosten. Es gibt Verkehrs- und Privatrechtsschutzversicherungen sowie Kombiprodukte. Diese können für Familien oder Einzelpersonen abgeschlossen werden.
Die Verkehrsrechtsschutz-Versicherung deckt die Kosten für juristische Auseinandersetzungen mit Versicherungen, mit Schädigern (zum Beispiel Unfallverursacher), mit Vertragspartnern oder für Straf- und Administrativverfahren, die im Zusammenhang mit Vorfällen im Verkehr entstanden sind.
Die Privatrechtsschutz-Versicherung deckt die Prozesskosten bei Vertragsstreitigkeiten, vor allem aus Kauf-, Miet-, Werk-, Darlehens- und Arbeitsverträgen. Nicht gedeckt sind die Prozesskosten bei Scheidungen, Erbstreitigkeiten, Bauprozessen, Steuerverfahren, noch bei den meisten Strafverfahren. Arbeitsrechtliche Prozesse mit einem Streitwert bis zu CHF 30'000 und Verfahren vor mietrechtlicher Schlichtungsbehörde sind kostenlos, ebenso die Verfahren vor Sozialversicherungsgericht. Zudem gibt es die Möglichkeit unentgeltlicher Rechtsbeistandschaft, falls der Anwaltsbeizug als nötig erachtet wird und man sich diese Kosten nicht leisten kann.
Hier geht es zum Prämienvergleich der Rechtsschutzversicherungen.