Ihr ausländischer Führerschein ist während der ersten 12 Monate in der Schweiz gültig. Während dieser Zeit können Sie Ihren ausländischen Führerschein beim kantonalen Strassenverkehrsamt oder auf der Einwohnerkontrolle gegen einen Schweizer Fahrausweis tauschen. Nach dieser Zeit ist ein Schweizer Fahrausweis obligatorisch. Nach 12 Monaten ist eine Umschreibung immer noch möglich, aber sie fahren in der Schweiz mit einem ungültigen Führerschein. Je nach Kanton wird dann eine Bestätigung der Fahrpraxis oder eine Kontrollfahrt verlangt. Verpassen Sie im Kanton Zürich die Umschreibung zehn Jahre nach Ihrer Einreise, müssen Sie die Schweizer Führerscheinprüfung absolvieren.
Benötigte Dokumente :
- Formular: Gesuch um Umtausch eines ausländischen Führerausweises (als Download beim kantonalen Strassenverkehrsamt)
- Ausländerausweis oder schweizerische Identitätskarte im Original
- ein farbiges Passfoto
- Augenärztliches Attest (befindet sich auf dem Gesuchsformular)
- Ausländischer Führerschein im Original
Bei Fragen wenden Sie sich an das Strassenverkehrsamt Ihres Kantons.