Einwohnermeldeamt

Auch Einwohnerkontrolle genannt. Nach Ihrer Einreise in die Schweiz haben Sie 8 Tage Zeit (auf jeden Fall vor dem ersten Arbeitstag), um sich in Ihrer Wohngemeinde anzumelden.
Notwendige Dokumente:

  • Gültiger amtlicher Ausweis von jedem einreisenden Familienmitglied
  • Nachweis der obligatorischen Grundversicherung bei einer Schweizer Krankenkasse *
  • 1 Passfoto von jedem einreisenden Familienmitglied
  • Dokumente über den Familienstand (Familienbuch, Heiratsurkunde, Geburtsurkunde bei minderjährigen Kinder usw.)
  • Arbeitsvertrag bzw. Bescheinigung über die Hochschulzulassung

*Die Anmeldefrist in eine Schweizer Krankenkasse beträgt 3 Monate. Der Nachweis der obligatorischen Grundversicherung kann innerhalb dieser Frist bei der Wohngemeinde nachgereicht werden.

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