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Versicherungen
Alle in der Schweiz zugelassenen Fahrzeuge müssen über eine Haftpflichtversicherung
verfügen.
Die verschiedenen Deckungsarten bei den Autoversicherungen
In der Schweiz gibt es 4 unterschiedliche Deckungsgrade (Haftpflicht, Teilkasko, Kollisions- oder Vollkasko, Insassen-Unfallschutz).
Mit Ausnahme der Haftpflichtversicherung sind alle Deckungen freiwillig. Die Haftpflicht-
und Kaskoversicherungen versichern nur das Fahrzeug und nicht dessen Besitzer. Schäden
sind somit gedeckt, egal wer das Fahrzeug im Schadenfall gelenkt hat.
Haftpflichtversicherung: Sie ist obligatorisch und
gesetzlich geregelt. Sie deckt Personen- und Sachschäden, die Drittpersonen mit
dem Fahrzeug zugefügt wurden. Im Bereich Haftpflicht bieten fast alle Versicherungsgesellschaften
die gleichen Sicherheiten an. Es lohnt sich, die Prämien zu vergleichen.
Teillkaskoversicherung: Sie ist freiwillig und deckt
eine ganze Reihe von Risiken ab, die je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich
kombiniert werden können: Diebstahl, Elementarereignisse, Feuer, Vandalismus, Marder,
Kollision mit Tieren und Glasbruch
Kollisionskaskoversicherung Sie ist freiwillig und
deckt selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug. Sie ist ein Zusatz zur Teilkaskoversicherung
und kann normalerweise nicht einzeln abgeschlossen werden.
Einige Versicherungsgesellschaften nennen die Kombination von Teilkasko- und Kollisionskasko
Vollkaskoversicherung.
Insassen-Unfallversicherung: Sie ist freiwillig und
deckt Personenschäden des Fahrers und der Insassen (Gesundheitskosten, Krankentaggeld
bei Spitalaufenthalt oder Arbeitsunfähigkeit). Sie kann separat für den Fahrer,
Beifahrer oder für alle Passagiere abgeschlossen werden.
Diese Deckung ist überflüssig, wenn die Passagiere entweder über die Krankenkasse
oder über ihren Arbeitgeber gegen Unfall versichert sind.
Autoversicherungsprämien
Die Autoversicherungsprämien der verschiedenen Versicherungsgesellschaften sind
sehr unterschiedlich - ein Vergleich lohnt sich. Finden Sie schnell und einfach
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Führerschein
Ihr ausländischer Führerschein ist während der ersten 12 Monate in der Schweiz gültig. Während dieser Zeit können Sie Ihren ausländischen Führerschein beim kantonalen Strassenverkehrsamt oder auf der Einwohnerkontrolle gegen einen schweizerischen Fahrausweis tauschen. Nach dieser Zeit ist ein schweizerischer Fahrausweis obligatorisch. Nach 12 Monaten ist eine Umschreibung immer noch möglich, aber sie fahren in der Schweiz mit einem ungültigen Führerschein. Je nach Kanton wird dann eine Bestätigung der Fahrpraxis oder eine Kontrollfahrt verlangt. Verpassen Sie im Kanton Zürich die Umschreibung zehn Jahre nach Ihrer Einreise, müssen Sie die Schweizer Führerscheinprüfung absolvieren.
Benötigte Dokumente
- Formular: Gesuch um Umtausch eines ausländischen Führerausweises (als Download beim kantonalen Strassenverkehrsamt)
- Ausländerausweis oder schweizerische Identitätskarte im Original
- 1 farbiges Passfoto
- Augenärztliches Attest (befindet sich auf dem Gesuchsformular)
- Ausländischer Führerschein im Original
Bei Fragen wenden Sie sich an das Strassenverkehrsamt Ihres Kantons.
Fahren in der Schweiz
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- Autobahnen: 120 km/h
- Ausserorts: 80 km/h
- Innerorts: 50 oder 60 km/h
- Wohnquartiere: 30 km/h
Auf Schweizer Autobahnen ist eine Vignette obligatorisch. Sie kostet CHF 40
pro Kalenderjahr und kann am Zoll, an Tankstellen oder bei der Post gekauft werden.
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