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Nachsendeauftrag der Deutschen Post

Sofern Sie einen Nachsendeauftrag erteilen, leitet die Deutsche Post Ihre noch an die alte Anschrift gesendeten Briefe an Ihren neuen Wohnsitz in der Schweiz weiter – wahlweise für 6 Monate oder ein ganzes Jahr.

Was wird nachgesendet?
Im Einzelnen werden folgende Sendungen weitergeleitet:

  • Postkarten und Briefe (Standard, Kompakt, Groß, Maxi)
  • Blindensendungen
  • Streifbandzeitungen (Zeitungen/Zeitschriften in adressierten, freigemachten Hüllen; mit Briefmarke oder Absenderfreistempelung)
  • Telegramme
Ausgeschlossen von der Nachsendung ins Ausland sind Infopost, Infobriefe, Warensendungen, Werbeantworten, Pressepost, Briefe mit den Zusatzleistungen Nachnahme und Wert, Postident sowie Pakete, Päckchen, Express-Sendungen und Schriftstücke aus Postzustellungsaufträgen.

Wann und wo beauftragen?
Um sicherzugehen, dass Ihre Post Sie gleich nach dem Einzug erreicht, nutzen Sie den Nachsendeservice am besten, sobald Sie Ihre neue Anschrift kennen. Auf dem Auftragsformular können Sie angeben, ab wann die Nachsendung Ihrer Post erfolgen soll.
Das Auftragsformular erhalten Sie in jeder Post-Filiale in Deutschland. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, den Nachsendeauftrag online zu beauftragen.