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Zulassung PKW

Wichtige Auskunftstellen bei Fragen
Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons.
Die Adressen der Strassenverkehrsämter jedes Kantons finden Sie auf der Webseite der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa).
Frist zur Zulassung
12 Monate   für Fahrzeuge, die als Umzugsgut eingeführt wurden
1 Monat   für Fahrzeuge, die als Neuwagen eingeführt wurden

Vor Ablauf dieser Frist dürfen Sie Ihr Fahrzeug mit den ausländischen Kontrollschildern fahren, wenn die Papiere und Versicherungen gültig sind.
Bei weiteren Fragen oder in speziellen Fällen wenden Sie sich an das Strassenverkehrsamt Ihres Kantons.

Ablauf
  • Stellen Sie einen Antrag auf Zulassung beim Strassenverkehrsamt Ihres Kantons
  • Nehmen Sie mit einer Versicherungsgesellschaft wegen der Haftpflichtdeckung Kontakt auf
  • Sie müssen Ihr Fahrzeug technisch überprüfen lassen. Das Strassenverkehrsamts Ihres Kantons nimmt die Inspektion vor und bietet Sie zu einem Termin auf, sobald das Amt im Besitz Ihrer Unterlagen ist.

Vorzulegende Dokumente
Dokumente Wo sind diese erhältlich?
Prüfungsbericht (Formular 13.20 A bei Neuwagen und 13.20 B bei Gebrauchtwagen) Wird vom Zoll ausgestellt oder bei Ihrer Garage erhältlich
Bestätigung einer Haftpflichtversicherung Erhältlich bei einer in der Schweiz tätigen Versicherungsgesellschaft
Abgasheft Erhältlich bei einer Garage, die Ihre Automarke betreut
Nachweis einer ausländischen Zulasssung Originale der ausländischen Dokumente z.B. "Carte grise" (F), Fahrzeugbrief undFahrzeugschein (D)
Prüfungsbericht 13.20 B bei Gebrauchtwagen Beim Strassenverkehrsamt Ihres Kantons erhältlich
Bestätigung der Verzollung (Quittung) Vom Zoll ausgestellt
Technische Gegebenheiten des Fahrzeugs Z.B. Service-Heft
Aufenthaltsbewilligung (Original)  
Bescheinigung der Einhaltung der europäischen Normen. Wenn nicht vorhanden, müssen vorgelegt werden:
  • eine Bestätigung über den Abgas-Ausstoss
  • eine Bestätigung über den Lärm-Ausstoss
 
Bestätigung, dass erste Rechnung des Strassenverkehrsamts bezahlt wurde (Postempfangschein) Einzahlungsschein des Strassenverkehrsamts