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Krankenversicherung in der Schweiz


Die obligatorische Grundversicherung
Deckung
Prämien
Kostenbeteiligung
Verfahren beim Eintritt in die Schweiz
Prämien vergleichen
Weitere Infos
Die optionalen Zusatzversicherungen
Deckung
Ambulante Zusatzversicherungen
Spitalversicherungen
Prämien
Kostenbeteiligung
Verfahren bei der Aufnahme
Weitere Infos

Die obligatorische Grundversicherung

Deckung
Die Grundversicherung ist für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch und deckt alle grundlegenden Gesundheitsleistungen ab. Die Grundversicherung übernimmt ausschliesslich Leistungen, welche im Wohnkanton des Versicherten erbracht werden. Ausnahme: Leistungen, die aus medizinisch zwingenden Gründen oder in Notfällen in einem anderen Kanton erbracht werden müssen.
Zahnbehandlungen sind mit wenigen Ausnahmen nicht durch die Grundversicherung gedeckt. Die Leistungen der Grundversicherung werden von privaten Krankenkassen übernommen und sind bei allen Krankenkassen identisch, weil sie durch das Krankenversicherungsgesetz (KVG) genau festgelegt sind.

Prämien
Die Prämie ist vom Wohnort, vom Alter des Versicherten und von der Krankenkasse abhängig, auch wenn die Leistungen aller Kassen identisch sind. Das Geschlecht spielt für die Prämie der Grundversicherung keine Rolle. Das KVG verpflichtet die Krankenkassen zur Aufnahme jedes Antragsstellers, unabhängig von dessen Alter und Gesundheitszustand. Jede Person kann sich somit frei bei der Kasse ihrer Wahl versichern. In der Schweiz gilt das System der Kopfprämie. Eine vierköpfige Familie bezahlt somit zwei Erwachsenenprämien und zwei Kinderprämien.
Krankenkassenprämien vergleichen

Kostenbeteiligung
Der Versicherte begleicht die Prämie und muss sich zudem an den Gesundheitskosten mit der Franchise und mit einem Selbstbehalt beteiligen.

Verfahren beim Eintritt in die Schweiz
Nach der Einreise in die Schweiz und der Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle, haben Sie 3 Monate Zeit, um die obligatorische Krankenversicherung abzuschliessen. Bei einer Anmeldung innerhalb dieser Frist sind Sie ab Datum der Einreise versichert. Die Prämien müssen rückwirkend auf diesen Termin bezahlt werden, wobei auch für angefangene Monate die gesamte Monatsprämie geschuldet wird. Verpassen Sie den Termin, gilt der Versicherungsschutz erst ab Beitritt. Ausserdem wird für die verzögerte Anmeldung eine Gebühr verrechnet.


Weitere Infos
Leistungsübersicht
Volle Freizügigkeit
Kostenbeteiligung
Unfall
Versicherungsmodelle


Die freiwilligen Zusatzversicherungen

Die Leistungen der Zusatzversicherungen sind von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden. Sie lassen sich in die Kategorien "ambulante Zusatzversicherungen" und "Spital-Zusatzversicherungen" unterteilen.

Deckung
Die ambulanten Zusatzversicherungen decken beispielsweise Leistungen für Alternativmedizin, Nicht-Pflichtmedikamente, Brillen und Kontaktlinsen, Zahnbehandlungen etc. Die Leistungen sind in der Regel auf einen Maximalbetrag pro Kalenderjahr begrenzt.

Die Spital-Zusatzversicherungen übernehmen stationäre Leistungen:
  • Die Zusatzversicherung allgemeine Abteilung ganze Schweiz gibt den Versicherten das Recht, sich auf der allgemeinen Abteilung auch in Spitälern ausserhalb des Wohnkantons behandeln zu lassen. (Aus der Grundversicherung werden nur die Kosten für die Behandlung auf der allgemeinen Abteilung im Wohnkanton bezahlt. Ausgenommen von dieser Regelung sind nur jene Fälle, die aus medizinischen Gründen zwingend einer Behandlung ausserhalb des Wohnkantons bedürfen.)
  • Bei der Zusatzversicherung halbprivate Abteilung ganze Schweiz hat der Versicherte Anspruch auf die Bezahlung eines Zweibettzimmers. In den öffentlichen Spitälern ist in der Regel der Oberarzt für die Behandlung der halbprivat Versicherten zuständig.
  • Bei der Zusatzversicherung private Abteilung ganze Schweiz hat der Versicherte Anspruch auf die Bezahlung eines Einbettzimmers. In den öffentlichen Spitälern ist in der Regel der Chefarzt für die Behandlung der privat Versicherten zuständig.

Prämien
Die Prämie ist von den Leistungen, vom Wohnort, Alter und Geschlecht des Versicherten sowie von der Krankenkasse abhängig. In der Schweiz gilt das System der Kopfprämie. Eine vierköpfige Familie bezahlt somit zwei Erwachsenenprämien und zwei Kinderprämien.

Krankenkassenprämien vergleichen

Kostenbeteiligung
Der Versicherte begleicht die Prämie und ist auch an den Gesundheitskosten mit einer Franchise (Kostenbeteiligung) die von der Kasse abhängig ist, beteiligt.

Verfahren bei der Aufnahme
Zusatzversicherungen sind freiwillig.
Bei Anträgen auf eine Zusatzversicherung dürfen die Krankenkassen Fragen nach dem Gesundheitszustand des Antragsstellers stellen. Aufgrund dieses Fragebogens dürfen die Krankenkassen einen zeitlich befristeten oder unbefristeten Vorbehalt anbringen, wenn sie den Antragssteller in gesundheitlicher Hinsicht als ungünstiges Risiko beurteilen. Dies bedeutet, dass der Versicherte für Behandlungen der im Vorbehalt aufgeführten Krankheit keinen Anspruch auf Leistungen hat. Die Kassen können Anträge auch ohne Begründung ablehnen.
Bei den Zusatzversicherungen haben die Krankenkassen das Recht, auch nachträglich Vorbehalte anzubringen, wenn sich herausstellt, dass jemand beim Ausfüllen des Versicherungsantrags unwahre oder unvollständige Angaben gemacht hat.

Weitere Infos
Beschrieb der Zusatzversicherungs-Kategorien
Neuaufnahme in Krankenkasse
Versicherungsantrag
Vorbehalte
Karenzfrist