Einfuhr
Sie müssen Ihr Fahrzeug bei der Zollabfertigung an der Schweizer Grenze unaufgefordert
selbst deklarieren.
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Sie besitzen ein Fahrzeug:
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länger als 6 Monate vor dem Umzug in die Schweiz
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seit weniger als 6 Monaten vor dem Umzug in die Schweiz
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Verzollung
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Sie können Ihr Fahrzeug mit der gleichen Bescheinigung, die Sie auch für Ihre persönlichen
Gegenstände benötigen, einführen.
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Wird Ihr Fahrzeug als Neuwagen geschätzt, dürfen Sie es nicht als Umzugsgut verzollen.
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Zu bezahlende Gebühren
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Sie müssen keine Einfuhr- oder Mehrwertsteuer bezahlen, wenn Sie Ihr Fahrzeug während
der ersten 12 Monate in der Schweiz nicht verkaufen.
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Einfuhrabgaben und Gebühren
- Zoll (Fahrzeuge aus der EU werden zollfrei abgefertigt)
- Automobilsteuer (4%)
- Mehrwertsteuer (7,6%)
- Gebühren
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Benötigte Dokumente
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- Fahrzeugausweis und Fahrzeugbrief (D)
- Antrag "Zollbehandlung von Übersiedlungsgut"
- Amtlicher Ausweis
- Kaufvertrag oder Rechnung
- Nachweis über Tätigkeit in der Schweiz (Aufenthaltsbewilligung, Arbeitsvertrag,
Pachtvertrag)
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- Nachweis über Tätigkeit in der Schweiz (Aufenthaltsbewilligung, Arbeitsvertrag,
Pachtvertrag)
- Fahrzeugausweis
- Kaufvertrag oder Rechnung
- Amtlicher Ausweis
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Frist zur Zulassung
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12 Monate
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1 Monat
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Weitere Informationen über die Einfuhr von Motorfahrzeugen in die Schweiz finden
Sie auf der Website des Schweizer Zolls.
Zulassung
Wichtige Adressen
Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons.
Die Adressen der kantonalen Strassenverkehrsämter finden Sie auf der Website der
Vereinigung der
Strassenverkehrsämter (asa).
Frist zur Zulassung
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12 Monate
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für Fahrzeuge, die als Umzugsgut eingeführt wurden
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1 Monat
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für Fahrzeuge, die als Neuwagen eingeführt wurden
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Vor Ablauf dieser Frist dürfen Sie Ihr Fahrzeug mit den ausländischen Autokennzeichen
fahren, sofern die Papiere und Versicherungen gültig sind.
Bei weiteren Fragen oder in speziellen Fällen wenden Sie sich an das Strassenverkehrsamt
Ihres Kantons.
Vorgehen
- Stellen Sie einen Antrag auf Zulassung beim Strassenverkehrsamt Ihres Kantons.
- Machen Sie einen Prämienvergleich.
- Nehmen Sie mit einer Versicherungsgesellschaft wegen der Versicherungsdeckung Kontakt
auf.
- Sie müssen Ihr Fahrzeug technisch überprüfen lassen. Das Strassenverkehrsamt Ihres
Kantons nimmt die Inspektion vor. Es bittet Sie zu einem Termin, sobald das
Amt im Besitz Ihrer Unterlagen ist.
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Prüfungsbericht (Formular 13.20 A bei Neuwagen und 13.20 B bei Gebrauchtwagen)
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Wird vom Zoll ausgestellt oder bei Ihrer Garage erhältlich
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Bestätigung Haftpflichtversicherung
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Erhältlich bei einer in der Schweiz tätigen Versicherungsgesellschaft
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Abgasheft
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Erhältlich bei einer Garage, die Ihre Automarke betreut
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Nachweis der ausländischen Zulassung
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Originale der ausländischen Dokumente z.B. "carte grise" (F), Fahrzeugbrief und
Fahrzeugschein (D)
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Prüfungsbericht 13.20 B bei Gebrauchtwagen
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Beim Strassenverkehrsamt Ihres Kantons erhältlich
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Bestätigung der Verzollung (Quittung)
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Wird vom Zoll ausgestellt
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Technische Gegebenheiten des Fahrzeugs
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z.B. Service-Heft
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Aufenthaltsbewilligung (Original)
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Bescheinigung der Einhaltung der europäischen Normen. Wenn nicht vorhanden, müssen
vorgelegt werden:
- Bestätigung über Abgas-Ausstoss
- Bestätigung über Lärm-Ausstoss
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Bestätigung, dass erste Rechnung des Strassenverkehrsamts bezahlt wurde (Postempfangsschein)
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Einzahlungsschein Strassenverkehrsamt
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Versicherungen
Alle in der Schweiz zugelassenen Fahrzeuge müssen über eine Haftpflichtversicherung
verfügen.
Die verschiedenen Deckungsarten bei den Autoversicherungen
In der Schweiz gibt es 4 unterschiedliche Deckungsgrade (Haftpflicht, Teilkasko, Kollisions- oder Vollkasko, Insassen-Unfallschutz).
Mit Ausnahme der Haftpflichtversicherung sind alle Deckungen freiwillig. Die Haftpflicht-
und Kaskoversicherungen versichern nur das Fahrzeug und nicht dessen Besitzer. Schäden
sind somit gedeckt, egal wer das Fahrzeug im Schadenfall gelenkt hat.
Haftpflichtversicherung: Sie ist obligatorisch und
gesetzlich geregelt. Sie deckt Personen- und Sachschäden, die Drittpersonen mit
dem Fahrzeug zugefügt wurden. Im Bereich Haftpflicht bieten fast alle Versicherungsgesellschaften
die gleichen Sicherheiten an. Es lohnt sich, die Prämien zu vergleichen.
Teillkaskoversicherung: Sie ist freiwillig und deckt
eine ganze Reihe von Risiken ab, die je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich
kombiniert werden können: Diebstahl, Elementarereignisse, Feuer, Vandalismus, Marder,
Kollision mit Tieren und Glasbruch
Kollisionskaskoversicherung Sie ist freiwillig und
deckt selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug. Sie ist ein Zusatz zur Teilkaskoversicherung
und kann normalerweise nicht einzeln abgeschlossen werden.
Einige Versicherungsgesellschaften nennen die Kombination von Teilkasko- und Kollisionskasko
Vollkaskoversicherung.
Insassen-Unfallversicherung: Sie ist freiwillig und
deckt Personenschäden des Fahrers und der Insassen (Gesundheitskosten, Krankentaggeld
bei Spitalaufenthalt oder Arbeitsunfähigkeit). Sie kann separat für den Fahrer,
Beifahrer oder für alle Passagiere abgeschlossen werden.
Diese Deckung ist überflüssig, wenn die Passagiere entweder über die Krankenkasse
oder über ihren Arbeitgeber gegen Unfall versichert sind.
Autoversicherungsprämien
Die Autoversicherungsprämien der verschiedenen Versicherungsgesellschaften sind
sehr unterschiedlich - ein Vergleich lohnt sich. Finden Sie schnell und einfach
eine günstige Autoversicherung, die auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist und bestellen
Sie eine Offerte: Autoversicherungsprämien vergleichen.
Führerschein
Ihr ausländischer Führerschein ist während der ersten 12 Monate in der Schweiz gültig. Während dieser Zeit können Sie Ihren ausländischen Führerschein beim kantonalen Strassenverkehrsamt oder auf der Einwohnerkontrolle gegen einen schweizerischen Fahrausweis tauschen. Nach dieser Zeit ist ein schweizerischer Fahrausweis obligatorisch. Nach 12 Monaten ist eine Umschreibung immer noch möglich, aber sie fahren in der Schweiz mit einem ungültigen Führerschein. Je nach Kanton wird dann eine Bestätigung der Fahrpraxis oder eine Kontrollfahrt verlangt. Verpassen Sie im Kanton Zürich die Umschreibung zehn Jahre nach Ihrer Einreise, müssen Sie die Schweizer Führerscheinprüfung absolvieren.
Benötigte Dokumente
- Formular: Gesuch um Umtausch eines ausländischen Führerausweises (als Download beim kantonalen Strassenverkehrsamt)
- Ausländerausweis oder schweizerische Identitätskarte im Original
- 1 farbiges Passfoto
- Augenärztliches Attest (befindet sich auf dem Gesuchsformular)
- Ausländischer Führerschein im Original
Bei Fragen wenden Sie sich an das Strassenverkehrsamt Ihres Kantons.
Fahren in der Schweiz
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- Autobahnen: 120 km/h
- Ausserorts: 80 km/h
- Innerorts: 50 oder 60 km/h
- Wohnquartiere: 30 km/h
Auf Schweizer Autobahnen ist eine Vignette obligatorisch. Sie kostet CHF 40
pro Kalenderjahr und kann am Zoll, an Tankstellen oder bei der Post gekauft werden.
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