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Das Wichtigste in Kürze über die Einfuhr und Zulassung Ihres Fahrzeugs und die Autoversicherung


Import
Zulassung
Wichtige Adressen
Frist zur Zulassung
Vorgehen
Benötigte Dokumente
Auto-Versicherung
Die verschiedenen Arten von Auto-Versicherungen
Haftpflicht
Teilkasko
Kollisions- oder Vollkasko
Insassen-Unfall
Auto-Versicherungs-Prämien
Der praktische Ratgeber über die Autoversicherungen
Führerschein
Fahren in der Schweiz


Die Einfuhr Ihres Fahrzeugs in die Schweiz

Sie müssen Ihr Fahrzeug bei der Zollabfertigung an der Schweizer Grenze unaufgefordert selbst deklarieren.

Das Grundlegende für die Fahrzeug-Einfuhr:
Sie besitzen ein Fahrzeug: länger als 6 Monate vor dem Umzug in die Schweiz seit weniger als 6 Monaten vor dem Umzug in die Schweiz
Verzollung Sie können Ihr Fahrzeug mit der gleichen Bescheinigung, die Sie auch für Ihre persönlichen Gegenstände benötigen, einführen. Wird Ihr Fahrzeug als Neuwagen geschätzt, dürfen Sie es nicht als Umzugsgut verzollen.
Zu bezahlende Gebühren Sie müssen keine Einfuhr- oder Mehrwertsteuer bezahlen, wenn Sie Ihr Fahrzeug während der ersten 12 Monate in der Schweiz nicht verkaufen. Einfuhr-Gebühren
  • Zollgebühren
  • Verbraucher-Abgabe (4%)
  • MwSt. (7.6%)
  • Steuer
Benötigte Dokumente
  • Fahrzeugausweis
  • Antrag "Zollbehandlung von Übersiedlungsgut"
  • Amtlicher Ausweis
  • Kaufvertrag oder Rechnung
  • Nachweis über Tätigkeit in der Schweiz (Aufenthaltsbewilligung, Arbeitsvertrag, Pachtvertrag)
  • Nachweis über Tätigkeit in der Schweiz (Aufenthaltsbewilligung, Arbeitsvertrag, Pachtvertrag)
  • Fahrzeugausweis
  • Kaufvertrag oder Rechnung
  • Amtlicher Ausweis
Frist zur Zulassung 12 Monate 1 Monat

Weitere Informationen über die Einfuhr von Motorfahrzeugen in die Schweiz finden Sie auf der Website des Schweizer Zolls.


Zulassung

Wichtige Adressen
Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons.
Die Adressen der kantonalen Strassenverkehrsämter finden Sie auf der Website der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa).
Frist zur Zulassung
12 Monate   für Fahrzeuge, die als Umzugsgut eingeführt wurden
1 Monat   für Fahrzeuge, die als Neuwagen eingeführt wurden

Vor Ablauf dieser Frist dürfen Sie Ihr Fahrzeug mit den ausländischen Kontrollschildern fahren, sofern die Papiere und Versicherungen gültig sind.
Bei weiteren Fragen oder in speziellen Fällen wenden Sie sich an das Strassenverkehrsamt Ihres Kantons.
Vorgehen
  • Stellen Sie einen Antrag auf Zulassung beim Strassenverkehrsamt Ihres Kantons
  • Machen Sie einen Prämienvergleich
  • Nehmen Sie mit einer Versicherungsgesellschaft wegen der Versicherungsdeckung Kontakt auf (siehe weiter unten)
  • Sie müssen Ihr Fahrzeug technisch überprüfen lassen. Das Strassenverkehrsamt Ihres Kantons nimmt die Inspektion vor. Es bietet Sie zu einem Termin auf, sobald das Amt im Besitz Ihrer Unterlagen ist.
Benötigte Dokumente
Dokumente Wo sind diese erhältlich?
Prüfungsbericht (Formular 13.20 A bei Neuwagen und 13.20 B bei Gebrauchtwagen) Wird vom Zoll ausgestellt oder bei Ihrer Garage erhältlich
Bestätigung Haftpflichtversicherung Erhältlich bei einer in der Schweiz tätigen Versicherungsgesellschaft
Abgasheft Erhältlich bei einer Garage, die Ihre Automarke betreut
Nachweis der ausländischen Zulassung Originale der ausländischen Dokumente z.B. "carte grise" (F), Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (D)
Prüfungsbericht 13.20 B bei Gebrauchtwagen Beim Strassenverkehrsamt Ihres Kantons erhältlich
Bestätigung der Verzollung (Quittung) Wird vom Zoll ausgestellt
Technische Gegebenheiten des Fahrzeugs Z.B. Service-Heft
Aufenthaltsbewilligung (Original)  
Bescheinigung der Einhaltung der europäischen Normen. Wenn nicht vorhanden, müssen vorgelegt werden:
  • Bestätigung über Abgas-Ausstoss
  • Bestätigung über Lärm-Ausstoss
 
Bestätigung, dass erste Rechnung des Strassenverkehrsamts bezahlt wurde (Postempfangsschein) Einzahlungsschein Strassenverkehrsamt


Kfz-Versicherung

Alle in der Schweiz zugelassenen Fahrzeuge müssen über eine Haftpflichtversicherung verfügen.

Die verschiedenen Deckungsarten bei den Kfz-Versicherungen
In der Schweiz gibt es 4 unterschiedliche Deckungsgrade bei den Autoversicherungen (Kfz-Versicherungen):
Mit Ausnahme der Haftpflichtversicherung sind alle Deckungen freiwillig. Die Haftpflicht- und Kaskoversicherungen versichern nur das Fahrzeug und nicht dessen Besitzer. Schäden sind somit gedeckt, egal wer das Fahrzeug im Schadenfall gelenkt hat.

Haftpflicht-Versicherung: Sie ist obligatorisch und gesetzlich geregelt. Sie deckt Personen- und Sachschäden, die Drittpersonen mit dem Fahrzeug zugefügt wurden. Im Bereich Haftpflicht bieten fast alle Versicherungsgesellschaften die gleichen Sicherheiten an. Es lohnt sich, die Prämien zu vergleichen.

Teillkasko-Versicherung: Sie ist freiwillig und deckt eine ganze Reihe von Risiken ab, die je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich kombiniert werden können: Diebstahl, Elementarereignisse, Feuer, Vandalismus, Marder, Kollision mit Tieren und Glasbruch

Kollisionskasko-Versicherung Sie ist freiwillig und deckt selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug. Sie ist ein Zusatz zur Teilkasko-Versicherung und kann normalerweise nicht einzeln abgeschlossen werden.
Einige Versicherungsgesellschaften nennen die Kombination von Teilkasko- und Kollisionskasko Vollkaskoversicherung.

Insassen-Unfallversicherung: Sie ist freiwillig und deckt Personenschäden des Fahrers und der Insassen (Gesundheitskosten, Krankentaggeld bei Spitalaufenthalt oder Arbeitsunfähigkeit). Sie kann separat für den Fahrer, Beifahrer oder für alle Passagiere abgeschlossen werden.
Diese Deckung ist überflüssig, wenn die Passagiere entweder über die Krankenkasse oder über ihren Arbeitgeber gegen Unfall versichert sind.

Kfz-Versicherungs-Prämien
Die Autoversicherungs-Prämien der verschiedenen Versicherungsgesellschaften sind sehr unterschiedlich - ein Vergleich lohnt sich. Finden Sie schnell und einfach eine günstige Autoversicherung, die auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist und verlangen Sie eine Offerte: Autoversicherungsprämien vergleichen


Führerschein

Ihr ausländischer Führerschein ist während der ersten 12 Monate in der Schweiz gültig. Während dieser Zeit können Sie Ihren ausländischen Führerschein auf dem Strassenverkehrsamt Ihres Kantons gegen einen Schweizer Führerschein umtauschen. Nach dieser Zeit ist ein Schweizer Führerschein obligatorisch. Nach 12 Monaten ist eine Umschreibung immer noch möglich, aber sie fahren mit einem ungültigen Führerschein. Verpassen Sie die Umschreibung 10 Jahre nach Ihrer Einreise, müssen Sie die Schweizer Führerscheinprüfung absolvieren.

Benötigte Dokumente
  • Führerscheinantrag (erhältlich beim Strassenverkehrsamt)
  • Aufenthaltsbewilligung
  • Amtlicher Ausweis
  • 2 Passfotos
  • Augenärztliches Attest
  • Ausländischer Führerschein (Original)

Bei Fragen wenden Sie sich an das Strassenverkehrsamt Ihres Kantons.


Fahren in der Schweiz

Einige wichtige Hinweise:

Geschwindigkeitsbegrenzungen:
  • Autobahnen: 120 km/h
  • Ausserorts: 80 km/h
  • Innerorts: 50 oder 60 km/h
  • Wohnquartiere: 30 km/h
Auf Schweizer Autobahnen ist eine Vignette obgligatorisch. Sie kostet CHF 40.00 pro Kalenderjahr und kann am Zoll, an Tankstellen oder bei der Post gekauft werden.