Privathaftpflichtversicherung: Die Privathaftpflichtversicherung schützt die versicherten Personen gegen Ansprüche, die von Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen erhoben werden. Grundlage dabei bildet der Art. 41 des Obligationenrechts. Dieser lautet wie folgt: „Wer einem anderen widerrechtlich Schaden zufügt, sei es mit Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird ihm zum Ersatze verpflichtet.“ Jede Person haftet also mit ihrem Gesamtvermögen für solche Schäden. Deshalb ist der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung sehr wichtig. Hausratversicherung: Die Hausratversicherung deckt die Schäden, die an den persönlichen Sachen im Haushalt entstehen. In der Basisversicherung ist der Hausrat gegen Feuer, Elementar, Wasser und Diebstahl zu Hause versichert. Zusätzlich können Glasbruchschäden und einfacher Diebstahl auswärts (Diebstahl ausserhalb der Wohnung) versichert werden.